Produktinformation 2 von 2
Die Dachplatte Structa von Swisspearl ist für Dächer ab einer Neigung von 7° in Verbindung mit systembezogenen Zusatzmaßnahmen (z. B. geeignetes Unterdach)geeignet. Dank des geringen Gewichtes lässt sich Structa einfach verlegen.

Dachplatte Structa

Die Dachplatte ist geprägt durch das Zusammenspiel von deutlichen Wellen und flachen Elementen.

Dank des geringen Gewichts wird die Unterkonstruktion nur gering beansprucht, so dass die Dachplatte ideal für die Sanierung bestehender Dachkonstruktionen geeignet ist.

Die Dachplatte besteht aus Faserzement, ist diffusionsoffen und witterungsbeständig.

Faserzement überträgt Regengeräusche deutlich geringer als Metalldeckungen.

Die Dachplatte hat zudem eine witterungsbeständige Acryloberflächenbeschichtung, die zur Farbstabilität beiträgt. Sie ist in 5 Naturtönen der Farblinie Natura Standard erhältlich.

Nach EN 13501-1 werden Structa Dachplatten als nicht brennbar (A2-s1, d0) klassifiziert.

Die Grundbefestigung erfolgt systemgemäß mehrfach pro Platte; die endgültige Befestigungsdichte ist standortbezogen nach DIN EN 1991-1-4 und Verlegeanleitung festzulegen (Rand-/Eckbereiche gesondert).

Technische Daten

Plattengröße

1175 x 625 mm

Plattendicke

7,5 mm

Verlegungsbreite

1050 mm

Verlegungshöhe

52,5 mm

Referenzbeispiel

House Kollund, Kollund, Dänemark

Produkt: Structa Schwarz 6650

Fotograf: Clienti a|s, Aalborg, Dänemark

Planungswissen kompakt

Welche Mindestneigung gilt für großformatige Faserzement-Dachplatten und welche Zusatzmaßnahmen sind erforderlich?

Die zulässige Mindestneigung richtet sich nach dem jeweiligen Plattensystem und seiner Verlegeanleitung; bei großformatigen profilierten Platten können je nach Land und Produkt etwa 7° bis 10° gelten. Bei Unterschreitung der Regeldachneigung sind systembezogene Zusatzmaßnahmen wie ein geeignetes Unterdach festzulegen und vor der Ausschreibung zu prüfen.


Darf ein bestehendes Asbestzementdach mit einer neuen Dacheindeckung überdeckt werden?

Eine Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung eines bestehenden Asbestzementdachs ist nach den geltenden Gefahrstoffvorschriften grundsätzlich nicht zulässig. Bei älteren Faserzementplatten ist bis zum Nachweis des Gegenteils von Asbest auszugehen; Rückbau, Entsorgung und Neueindeckung sind durch einen nach TRGS 519 sachkundigen Fachbetrieb zu planen und auszuschreiben.


Welche Nachweise sind bei der Umdeckung eines Bestandsdachs erforderlich?

Vor der Umdeckung sind Tragfähigkeit und Zustand von Sparren, Pfetten, Lattung, Anschlüssen und Lastabtrag bis in die Wände zu prüfen. Auch bei einer leichten Deckung muss der Tragwerksplaner die Bestandskonstruktion bewerten; bei zusätzlichen Dämmmaßnahmen ist außerdem der feuchte- und wärmeschutztechnische Aufbau nach DIN 4108-3 zu prüfen.


Wie ist die Hinterlüftung unter einer Faserzement-Dachdeckung zu planen?

Die Hinterlüftung wird als durchgehende Ebene zwischen Unterdeckung und Dachdeckung mit Konter- und Traglattung ausgebildet. Zu- und Abluftöffnungen müssen aufeinander abgestimmt und an Traufe, First, Grat sowie Anschlüssen ausreichend dimensioniert werden; die gewählte Konstruktion ist nach den einschlägigen Fachregeln und der jeweiligen Systemlösung zu planen.


Wie wird die Befestigung von Faserzement-Dachplatten gegen Windsog festgelegt?

Die Befestigungsdichte wird aus dem standortbezogenen Windsog nach DIN EN 1991-1-4 sowie aus den Vorgaben des Plattensystems ermittelt. Dabei sind Innen-, Rand- und Eckbereiche getrennt zu betrachten; zusätzliche Befestigungen an Rändern, First, Grat, Kehlen und Einfassungen müssen im Leistungsverzeichnis eindeutig beschrieben werden.

Neben Windsog sind Schneelasten standortbezogen nach DIN EN 1991-1-3 anzusetzen und bei der Tragwerksbewertung zu berücksichtigen.

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