James Hardie Europe GmbH
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Trockenestriche Gipsfaserplatten Gips-Trockenestrich Zement-Bauplatten Brandschutzplatten Trockenbauwände Wände Bekleidung Brandschutz Decken Trockenausbau Wandbausysteme Trockenbauplatten Außenwände Fassadenplatten Unterdeckensysteme Innenwände Fassaden Unterdecke Funkenschutz-Platten Profile Wandbekleidungen Wandbekleidungssysteme Fassadenbausysteme Fassaden-TafelnBaulicher Brandschutz mit fermacell®
Ganzheitliche Lösungen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz
Die Bauteile und Systeme für den vorbeugenden baulichen Brandschutz verfügen über entsprechende nationale und europäische Verwendbarkeitsnachweise/Zulassungen:
ETA – Europäisch Technische Zulassungen
abP – allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse
abZ – allgemein bauaufsichtliche Zulassungen
aBG – allgemeine Bauartgenehmigung
Gutachterliche Stellungnahmen
Hierzu zählen z. B. Brandschutzbekleidungen für Tragwerke, Wand- und Deckenkonstruktionen im Trockenbau, Systemlösungen für den Holzbau, selbstständige Lüftungsleitungen sowie Lösungen für die sichere Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen.
Ausschreibungstexte: Trockenbau Brandwandkonstruktionen
CAD-Details: Brandschutz Montagewände - Trockenbau
fermacell® Firepanel A1
Homogene faserverstärkte gipsgebundene Trockenbauplatte mit Papierfasern und Zusätzen nichtbrennbarer Fasern, werkseitig hydrophobiert.
Entspricht der höchsten europäischen Baustoffklasse A1 (EN13501-1)
Bietet noch leistungsfähigere und schlankere Bauteile im Brandschutz als die bekannte fermacell® Gipsfaserplatte
Verarbeitung so einfach und schnell wie die original fermacell® Gipsfaserplatte
Zulassungen
Kennzeichnung gem. DIN EN 15283-2: GF-I-W2-C1
Baustoffklasse gemäß DIN EN 13501-1: nichtbrennbar, A1
IMO FTPC part 1: nichtbrennbar
Bauteilklassifizierungen: national/europäisch
Formate
150 x 100 cm; Dicke: 12,5 mm; Flächengewicht: ca. 15 kg/m3
200 x 125 cm; Dicke: 10 mm (ca. 12 kg/m3) 12,5 mm (ca. 15 kg/m3); 15 mm (ca. 18 kg/m3)
Zuschnitte auf Anfrage
Kennwerte | |
Rohdichte | 1 200 ± 50 kg/m3 |
Biegefestigkeit | > 5,8 N/m2 |
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl μ | 16 |
Wärmeleitfähigkeit λ | 0,38 W/mK |
Spezifische Wärmekapazität c | 1,0 kJ/kgK |
Dehnung/Schwindung bei Veränderung der rel. Luftfeuchtigkeit um 30 % (20 °C) | 0,25 mm/m |
Ausgleichsfeuchte bei 65 % rel. Luftfeuchte und 20 °C Lufttemperatur | 1,3 % |
pH-Wert | 7–8 |
Produkte und Anwendungsbereiche
fermacell® Gipsfaserplatte
Homogene gipsgebundene Trockenbauplatte mit Papierfasern, werkseitig hydrophobiert.
Nutzungsklasse gem. EN 1995-1-1: 1 und 2
Auch geeignet für häusliche Feuchträume
Baustoffklasse gem. DIN EN 13501-1: nichtbrennbar, A2
fermacell® Firepanel A1 Gipsfaserplatte
Homogene faserverstärkte gipsgebundene Trockenbauplatte mit Papierfasern und Zusätzen nichtbrennbarer Fasern, werkseitig hydrophobiert. Noch leistungsfähigere und schlankere Bauteile im Brandschutz als mit der bekannten fermacell® Gipsfaserplatte.
Nutzungsklasse gem. EN 1995-1-1: 1 und 2
Auch geeignet für häusliche Feuchträume
Baustoffklasse gem. DIN EN 13501-1: nichtbrennbar, A1
fermacell® Powerpanel H2O
Zementgebundene Leichtbetonplatte mit Sandwichstruktur und beidseitiger Deckschichtarmierung aus alkali-resistentem Glasgittergewebe.
Anwendungsbereich gem. EN 12467: A, B, C, D
Auch geeignet für Nassräume und Außenbereiche
Baustoffklasse gem. DIN EN 13501-1: nichtbrennbar, A1
Wand | Decke | Stahlbauteile | ||||
Montage- wand | Schacht- wand | Unterdecke für sich allein wirkend | Bauart I, II, III | Stahl- trapez- blech- decke | Holz- balken- decke | |
fermacell® Gipsfaserplatte | ||||||
F 30 (EI30) F 60 (EI60) F 90 (EI90) | F 30 (EI30) | F 30 (EI30) F 60 | F 30 F 60 F 90 F 120 | - | F 30 (REI30) F 60 (REI60) F 90 (REI90) | F 30 F 60 F 90 F 120 F180***) |
fermacell® Firepanel A1 Gipsfaserplatte | ||||||
F 90 (EI90)*) F 120 (EI120)*) | F 60 (EI60) F 90 (EI90) | F 60 (EI60)Es handelt sich hierbei um einen europäischen Klassifizierungsbericht. Ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis für Deutschland ist in Arbeit. F 90 (EI90) | - | - | F 90 (REI90) F 120 (REI120) | R 15 R 20 R 30 R 45 R 60 R 90 R 120**) |
fermacell® Powerpanel H2O | ||||||
F 30 (EI30) F 90 (EI90)*) F 120 (EI120) | F 30 (EI30) | F 30 (EI30) | - | - | - | - |
Konstruktionsbeispiel Montagewand F 120 mit fermacell® Firepanel A1

fermacell® Firepanel A1 Montagewand System 1 S 42 A 1
Aus der Serie Brandschutzplatten und Trockenbausysteme | fermacell® von James Hardie Europe
fermacell® Firepanel A1 Montagewand System 1 S 42 A 1
Besonderheiten:
Brandschutz
Baustoffklasse A1
sehr schlanke und effizente Konstruktion
Schallschutz
maximaler Schallschutz bei geringer Wanddicke
Anwendung
Installationsführung möglich
Verarbeitungsvorteile für den Brandschutz
Mögliche Konsollast
ohne Spezialdübel bis 35 kg
mit Hohlraumdübel bis 60 kg
Konstruktionsdaten*):
Wanddicke | 205 mm |
Unterkonstruktion UW-CW | 2 x 75 x 06 |
Beplankung je Seite | 12,5 + 12,5 |
Mineralwolle | ohne oder mind. B2 Dämmstoff bei Schallschutz d 60 mm, Rohdichte 20 kg/m³ |
max. Wandhöhe bei Brandschutzanforderungen | ohne Anforderung: 450 cm EB1/400EB2 mit Anforderung: 300 cm |
flächenbezogene Masse | ≥ 68 kg/m² |
Luftschalldämm-Maß Rw | bei Schallschutz d 60 mm, Rohdichte 20 kg/m³: 66 dB |
Schall-Längsdämm-Maß Dn,f,w | 65 dB |
Weitere Konstruktionsbeispiele für Decken, Wände, Stahlbauteile und Sonderkonstruktionen finden sich in der Broschüre:
Planungsfragen kompakt
Warum genügt im Holzbau der Gebäudeklasse 4 eine F60-Klassifizierung nicht?
Bei hochfeuerhemmenden Holzbauteilen muss die Bekleidung die Entzündung der tragenden Holzteile mindestens 60 Minuten verhindern; dafür ist das Kapselkriterium K2 60 nachzuweisen. Eine F60-Klassifizierung allein reicht nicht aus. Maßgebend sind die eingeführte HolzBauRL und der jeweilige bauaufsichtliche Nachweis.
Wovon hängt die erforderliche Bekleidungsdicke bei Stahlträgern ab?
Die erforderliche Bekleidungsdicke hängt vor allem vom Profilfaktor U/A, der kritischen Stahltemperatur, der Anzahl der beflammten Seiten und der Bekleidungsart ab. Pauschale Dickenangaben sind nicht zulässig; die Bemessung muss anhand des Nachweises für das gewählte System erfolgen.
Wer stellt die Übereinstimmungserklärung für eine klassifizierte Trennwand aus?
Bei einer klassifizierten Trennwand als Bauart stellt das ausführende Unternehmen die Übereinstimmungserklärung für die ausgeführte Konstruktion aus. Sie ist von der Herstellererklärung für einzelne Bauprodukte zu unterscheiden und dem Auftraggeber beziehungsweise der Bauleitung zur Dokumentation und Weitergabe an die Bauaufsicht zu übergeben.
Wann gilt eine Abweichung vom Anwendbarkeitsnachweis als wesentlich?
Brandschutzklassifizierte Trockenbaukonstruktionen sind Bauarten, die nur innerhalb der Randbedingungen von abP oder aBG als nachgewiesen gelten. Abweichungen treten etwa bei nicht aufgeführten Dämmstoffen, atypischer Geometrie oder nicht abgedeckten Anschlüssen auf. Ob eine Abweichung wesentlich ist, kann das ausführende Fachunternehmen im Brandschutz meist nicht sachgerecht beurteilen. Gutachterliche Stellungnahmen oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung sind daher frühzeitig vorzusehen und mit Brandschutzplanung und Bauaufsicht abzustimmen. Maßgeblich sind MBO und MVV TB in der jeweiligen Landesfassung.
Welcher Nachweis ist für Rohrdurchführungen in Trockenbauwänden erforderlich?
Rohrdurchführungen durch klassifizierte Bauteile erfordern in der Regel einen passenden Anwendbarkeitsnachweis, etwa eine aBG oder ein abP. Dieser gilt nur für die dort genannten Wandkonstruktionen, Rohrwerkstoffe, Dämmungen und Abstände; Wandsystem und Abschottung sind deshalb bereits in der Planung gemeinsam zu prüfen.
Wie sind Revisionsöffnungen in Installationsschächten brandschutztechnisch auszuführen?
Revisionsverschlüsse müssen für die konkrete Schachtwand nachgewiesen sein, umlaufend dicht schließen und die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit erreichen. Herkömmliche Feuerschutztüren sind nur mit einem zusätzlichen Eignungsnachweis zulässig; außerdem sind die Brandbeanspruchungsrichtung sowie die Vorgaben der Landesbauordnung und Leitungsanlagen-Richtlinie zu berücksichtigen.
Unter welchen Bedingungen sind Hohlwanddosen in Brandschutzwänden zulässig?
Hohlwanddosen sind in Brandschutzwänden nur zulässig, wenn sie vom Anwendbarkeitsnachweis der Konstruktion erfasst oder gesondert nachgewiesen sind. Anzahl, Abstände und Leitungsführung müssen den Systemvorgaben entsprechen; gegenüberliegende Dosen sind meist gesondert zu bewerten. Die Elektroplanung ist frühzeitig mit dem Wandsystem abzustimmen.
Wann ist bei Brandschutzwänden ein gleitender Deckenanschluss vorzusehen?
Trennwände können keinen Druck aus der Decke aufnehmen, weshalb der obere Anschluss bei Deckendurchbiegung flexibel hergestellt wird. Praxisüblich wird ab einer erwarteten Durchbiegung von etwa 10 mm ein gleitender Anschluss gewählt; der Wert ist von der Tragwerksplanung anzugeben. Die Wahl hängt zudem von den Brandschutzanforderungen ab, sodass bei klassifizierten Wänden nur nachgewiesene Details einzusetzen sind, die auch die zulässige Fugenhöhe regeln. Der Anschluss ist als Schnittstelle zwischen Tragwerksplanung, Trockenbau und Brandschutzplanung zu koordinieren.
- *)
- Fußnotenhinweise in der Broschüre beachten
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