Hager Vertriebsgesellschaft
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Welche Wallbox für welche Anwendung?
Die Produktfamilie witty
Die Produktserie witty umfasst Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Sie reicht von der einzelnen Wallbox am Einfamilienhaus bis zur vernetzten Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und öffentlich zugängliche Stellplätze.
Je nach Modell unterscheiden sich Ladeleistung, Anzahl der Ladepunkte sowie Möglichkeiten für Energiemanagement, Lastmanagement und Backend-Anbindung.
Hager witty one
Ein privater Ladepunkt
witty one ist für einen einzelnen privaten Ladepunkt vorgesehen. Die Wallbox stellt bis zu 11 kW Ladeleistung bereit und verfügt über ein festes Typ-2-Kabel. Inbetriebnahme und Steuerung erfolgen über die Hager Charge App.
Hager witty plus

witty plus intelligente Ladesäule
Aus der Serie Hager witty: Ladestationen für Elektrofahrzeuge von Hager Vertriebsgesellschaft
witty plus intelligente Ladesäule
Höhere Ladeleistung und Energiemanagement
witty plus erweitert den Einsatzbereich um höhere Ladeleistung und Energiemanagement. In Verbindung mit dem Hager System flow und einer Photovoltaikanlage lässt sich das Laden auf selbst erzeugten Solarstrom abstimmen. Über den flow Energiemanagement-Controller können bis zu sieben Ladestationen gesteuert werden.
Broschüre: Haus Energiemanagent System flow
Hager witty pro
Vernetzten Betrieb mehrerer Wallboxen
ür Mehrfamilienhäuser, Firmenparkplätze und Fuhrparks ist witty pro auf den vernetzten Betrieb mehrerer Wallboxen ausgelegt. Das Lastmanagement steuert die Ladeströme, damit die verfügbare Anschlussleistung auf die Ladepunkte erteilt werden kann.
Hager witty share
E-Mobilität nach dem Share-Prinzip
witty share ist ebenfalls für Ladeanlagen mit mehreren Ladepunkten vorgesehen. Die Ladestation unterstützt OCPP-Kommunikation und die Anbindung an ein Backend. Ein Lastmanager bei dynamischem Lastmanagement bis zu 40 Ladestationen regeln.
E-Mobilität: Ladestation witty share und Lastmanager von Hager
Hager witty park 2
Laden im halböffentlichen und öffentlichen Raum
witty park 2 bietet zwei Ladepunkte mit jeweils bis zu 22 kW. Die Station kann als freistehende Duo-Ladesäule oder als wandmontierte Twin-Wallbox eingeplant werden.
Für Anwendungen mit entsprechenden Anforderungen an die Abrechnung ist eine optional eichrechtskonforme Ausführung angegeben. Zur Ausstattung gehört ein 8-Zoll-Farbdisplay.
Planungsfragen kompakt
Welche Anschlussleistung ist für eine oder mehrere Wallboxen erforderlich?
Die erforderliche Anschlussleistung ergibt sich aus der bestehenden Gebäudelast, der vereinbarten Netzanschlussleistung und der geplanten Zahl gleichzeitig ladender Fahrzeuge. Vor der Dimensionierung sollte eine Elektrofachkraft die Lastsituation bewerten; bei mehreren Ladepunkten ist eine Leistungsmessung oder Lastganganalyse sinnvoll. Ladepunkte bis 11 kW sind beim Netzbetreiber anzumelden, höhere Ladeleistungen genehmigungspflichtig.
Was ist bei Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften zu beachten?
Für Wohnungseigentümer besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Lademöglichkeit auf eigene Kosten. Für Mehrfamilienhäuser empfiehlt sich deshalb ein abgestimmtes Gesamtkonzept mit gemeinsamer Leitungsinfrastruktur, Lastmanagement, Verbrauchserfassung und klarer Kostenverteilung, statt einzelne Wallboxen unabhängig voneinander zu planen.
Was ist bei der Leerrohrplanung für Ladeinfrastruktur in Neubauten zu beachten?
Die Leitungsinfrastruktur sollte vom Netzanschluss beziehungsweise der Unterverteilung bis zu den vorgesehenen Stellplätzen durchgängig und mit ausreichenden Reserven geplant werden. Nach dem GEIG gelten für Neubauten und bestimmte größere Renovierungen je nach Gebäudetyp und Stellplatzzahl konkrete Anforderungen an Schutzrohre, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte; zusätzlich sind Platz für Schutzorgane, Kommunikation und Lastmanagement vorzusehen.
Wann ist statisches oder dynamisches Lastmanagement für Wallboxen sinnvoll?
Statisches Lastmanagement verteilt eine festgelegte Leistung auf die Ladepunkte, während dynamisches Lastmanagement den aktuellen Gebäudeverbrauch erfasst und die Ladeleistung laufend anpasst. Für einzelne Ladepunkte genügt häufig eine Begrenzung; bei mehreren Ladepunkten in Wohngebäuden, Gewerbeobjekten oder Parkhäusern ist eine dynamische Regelung meist die geeignetere Planungsvariante.
Wie funktioniert PV-Überschussladen mit einer Wallbox?
Beim PV-Überschussladen regelt ein Energiemanagementsystem die Wallbox anhand von PV-Erzeugung, Gebäudeverbrauch und Netzbezug. Erforderlich sind eine kompatible Kommunikationsschnittstelle und eine regelbare Ladeleistung; bei geringer Solarleistung kann der Ladevorgang wegen der Mindestladeleistung des Fahrzeugs aussetzen oder Netzstrom benötigen.
Welcher Fehlerstromschutz ist bei Wallboxen erforderlich?
Jeder Ladepunkt benötigt einen geeigneten Fehlerstromschutz nach DIN VDE 0100-722: mindestens Schutz gegen Wechsel- und glatte Gleichfehlerströme. Je nach Ladeeinrichtung erfolgt dies über einen RCD Typ B oder über einen RCD Typ A in Kombination mit einer geeigneten 6-mA-DC-Fehlerstromerkennung; maßgeblich sind das Installationshandbuch und die Ausführung der Ladestation.
Wann muss eine Ladestation eichrechtskonform ausgeführt sein?
Eine eichrechtskonforme Ausführung ist erforderlich, wenn der Ladestrom an Dritte verbrauchsabhängig erfasst und abgerechnet wird, etwa an öffentlichen oder halböffentlichen Ladepunkten sowie bei individuellen Abrechnungen in Mehrfamilienhäusern oder Unternehmen. Bei pauschaler Abrechnung oder ausschließlich eigener Nutzung ist sie in der Regel nicht erforderlich; die konkrete Abrechnung muss rechtlich geprüft werden.
Welche Brandschutzanforderungen gelten für Wallboxen in Tiefgaragen?
Für Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen sind die jeweilige Landesbauordnung, Garagenverordnung, Brandschutzkonzeption und die Anforderungen an Leitungsanlagen zu berücksichtigen. Zu prüfen sind insbesondere Leitungsführung, Abschaltmöglichkeiten im Brandfall, Kennzeichnung sowie mögliche Anforderungen an Brandmelde- oder Löschanlagen; eine frühzeitige Abstimmung mit Brandschutzplanung und zuständiger Behörde ist empfehlenswert.
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