Wettbewerbsbedingungen für Studierende

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Wettbewerbsbedingungen für den Heinze ArchitekturAWARD 2024 für Studierende

Heinze lädt Studierende von Hochschulen aus Deutschland und Österreich ein, ihre Konzepte und Entwürfe zu allen Bereichen des Wohn- und Nichtwohnbaus einzureichen.

Studierende sowie Studien- und Seminargruppen aller Fachrichtungen der Architektur oder eines Studienganges einer Fachplanungsrichtung können zu diesem Wettbewerb kostenlos eine unbegrenzte Anzahl von Entwürfen und Konzepten einreichen.

Alle teilnehmenden Student:innen, Studien- und Seminargruppen werden mit ihren eingereichten Entwurfsarbeiten über den Wettbewerb hinaus einer breiten Nutzerschaft der Heinze-Medien und der Heinze-Internetplattformen (insbesondere auf www.heinze.de und www.ais-online.de) besonders attraktiv präsentiert. Die Preisträger:innen und die prämierten Entwürfe werden zusätzlich auch im Heinze Journal ggf. auf www.baunetz.de vorgestellt.

Eine Teilnahme am Heinze ArchitekturAWARD 2024 für Studierende ist bis zum 15. Juni 2024 möglich. Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt online unter www.heinze.de/award. Nach einer kurzen Registrierung können die Entwürfe beschrieben, Bildmaterial sowie weitere Dokumente hochgeladen und zur Veröffentlichung freigegeben werden. Die Darstellung der hochgeladenen Beiträge erfolgt, sobald die Teilnehmer:innen diese auf der Online-Plattform freigegeben haben. Mit der Darstellung der Entwürfe beginnt auch die Bewertungsmöglichkeit für die Publikumsbewertung.

Auslober
Heinze GmbH
Bremer Weg 184
29223 Celle
Internet: www.heinze.de
Geschäftsführer: Andreas Göppel
Handelsregister Amtsgericht Lüneburg
HRB 201314
Ust-IdNr. DE 260451462
an Infopro Digital company
Kundenservice:

Telefon 05141 – 5055

Fax 05141 – 5056

E-Mail kundenservice@heinze.de

Wertung

Jurybewertung:

Der Heinze ArchitekturAWARD 2024 für Studierende wird durch eine unabhängige Fachjury vergeben. Es werden drei Sieger ermittelt. Die Jury kann vorab eine Auswahl an Entwürfen bestimmen, die zur Jurysitzung zugelassen sind (die so genannte Shortlist). Die Jury tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Jury ist berechtigt, je nach Auswahl und Qualität der eingereichten Wettbewerbsbeiträge auch eine andere Verteilung des Preisgeldes vorzunehmen. Die Ausschüttung des gesamten Preisgeldes erfolgt ab einer Beteiligung von 20 eingereichten Entwurfsarbeiten.

Publikumsvoting:

Alle Entwürfe können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Entwurfes bis zum 31. August 2024 online über die Plattform www.heinze.de durch das Publikum bewertet werden. Die Besucher:innen wählen dort in einer einfachen Online-Bewertung die drei besten Entwürfe, die dann automatisch der Shortlist für die Jurysitzung hinzugefügt werden. Diese Wahl ist endgültig und nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte die Heinze GmbH berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nutzerbewertung haben (Verdacht bzw. Nachweis von Manipulationsversuchen beim Nutzer:innenvotum), behält sich die Heinze GmbH vor, die Nutzer:innenbewertungen zu korrigieren bzw. Wettbewerbsbeiträge auszuschließen. Je Konto ist nur eine Stimmabgabe pro Projekt zulässig. Manipulationen werden mit Ausschluss geahndet.

Jury

Die Beurteilung der Einreichungen erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. In diesem Jahr übernimmt den Juryvorsitz Elise Pischetsrieder, weberbrunner berlin, und wird unterstützt von Prof. Dr. Anja Rosen, C5 GmbH, und Prof. Amandus Samsøe Sattler, ensømble studio architektur.

Preise

Der Heinze ArchitekturAWARD 2024 für Studierende ist mit einem Gesamtpreisgeld von 6.000 Euro dotiert. Die drei besten Nachwuchsarbeiten werden mit einem Preisgeld von je 2.000 Euro prämiert.

Die Jury ist berechtigt, je nach Auswahl und Qualität der eingereichten Wettbewerbsbeiträge auch eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.

Zeitplan

Einreichen der Beiträge zum Wettbewerb: bis zum 15. Juni 2024

Publikumsbewertung: ab Veröffentlichung des jeweiligen Objektes bis zum 31. August 2024

Jury-Entscheidung: September 2024

Benachrichtigung der Gewinner:innen: September 2024

Preisverleihung und Bekanntgabe der Gewinner:innen: 21. November 2024 auf dem Klimafestival für die Bauwende von Heinze und Baunetz in Berlin

Zulassung / Teilnehmer:innen / Teilnahmebedingungen

Teilnehmen dürfen Studierende sowie Studien- und Seminargruppen aller Fachrichtungen der Architektur oder eines Fachplanungsstudienganges deutscher und österreichischer Hochschulen. Zur Teilnahme berechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Einreichung ihr Studium noch nicht beendet haben und Absolventen, die ihre Abschlussarbeit im aktuellen oder vorherigen Kalenderjahr angefertigt haben (dieser Beschränkung unterliegen auch die Teilnehmer:innen von Studien- und Seminargruppen).

Die Heinze GmbH behält sich das Recht vor, die Zulassungskriterien – insbesondere bei den Preisträger:innen – an Hand von Immatrikulationsbescheinigungen etc. nachzuprüfen.

Jeder Studierende bzw. jede Studien- und Seminargruppe kann eine unbegrenzte Anzahl an Konzepten und Entwürfen zur Teilnahme einreichen. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer:innen mit einer Veröffentlichung der Konzepte, Objektangaben, Visualisierungen, Fotos und Pläne in den Print- und Online-Medien der Heinze GmbH (u.a. auf den Internet-Plattformen www.heinze.de und www.ais-online.de) einverstanden sind.

Es sind nur Beiträge zugelassen, die nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt zu einem der vergangenen Heinze ArchitektenAWARDs eingereicht wurden.

Erforderliche Unterlagen

Die Bewerbung ist online unter www.heinze.de/award einzureichen. Die Teilnehmer:innen laden ihre Unterlagen in einem personalisierten Uploadbereich in vorbereiteten Eingabemasken hoch.

Erforderlich sind mindestens 5 aussagekräftige, qualitativ hochwertige Visualisierungen bzw. Farbfotos und mindestens 1 Grundriss für die Veröffentlichung sowie weiteres Bildmaterial (insgesamt max. 60 Visualisierungen bzw. Fotos und bis zu 60 Pläne) für die Präsentation und Bewertung. Außerdem werden strukturelle Angaben und ein prägnanter, beschreibender Text über jeden Entwurf abgefragt.

Auf Nachfrage/Anforderung der Jury können die Teilnehmer:innen gegebenenfalls noch weitere Unterlagen nachreichen, die eine aussagekräftigere Beurteilung des Wettbewerbsbeitrages ermöglichen könnten.

Rechte

Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer:innen über die erforderlichen Rechte bezüglich sämtlicher eingereichter Konzepte, Objektangaben, Visualisierungen, Fotos, Pläne sowie sonstiger Unterlagen verfügt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären die Teilnehmer:innen ihr Einverständnis, dass im Falle einer Auszeichnung (hierzu gehört auch die Nominierung der Beiträge zur Shortlist der Jury) die eingereichten Konzepte, Objektangaben, Visualisierungen, Fotos, Pläne sowie sonstige Unterlagen von der Heinze GmbH sowie den Unternehmen der Infopro Digital Gruppe (https://www.infopro-digital.com/group/id-card/?lang=en), der sie angehört, für die Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und die Bewerbung zukünftiger Wettbewerbe der Heinze GmbH verwendet werden dürfen. Soweit ggf. weitere Angaben, Materialien und/oder Film- und Fotoaufnahmen der prämierten Entwürfe erforderlich sein sollten, versichern die Teilnehmer:innen, diese der Heinze GmbH zu beschaffen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich und zumutbar ist. Dabei wird keine gesonderte Honorierung oder Kostenerstattung gewährt. Die Teilnehmer:innen sind im Fall der Auszeichnung mit der Nennung seines Namens in sämtlichen Medien einverstanden.

Die Wettbewerbsbeiträge werden während des Wettbewerbes und auch nach Abschluss des Wettbewerbes insbesondere auf den Heinze-Internetplattformen www.heinze.de, www.ais-online.de und in den Social Media-Kanälen der Heinze GmbH (z.B.: facebook.com/HeinzeArchitektur, instagram.com/heinzegmbh, de.linkedin.com/company/heinze-gmbh/, pinterest.de/HeinzeArchitektur/) präsentiert.

Die Teilnehmer:innen sind für die Wahrung der Schutzrechte an ihren Konzepten, Objektangaben, Visualisierungen, Fotos, Plänen sowie sonstigen Unterlagen selbst verantwortlich und versichern, dass durch deren Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie stellen die Heinze GmbH von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte im Rahmen des Wettbewerbs frei.

Die Teilnehmer:innen können die Veröffentlichung ihrer Konzepte, Objektangaben, Visualisierungen, Fotos, Pläne sowie sonstigen Unterlagen jederzeit ganz oder teilweise zurückziehen.

Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der Heinze GmbH, die diese Wettbewerbsbedingungen ergänzen. Im Fall eines Widerspruchs gehen diese Wettbewerbsbedingungen den Nutzungsbedingungen vor.

Mit Einreichung der Wettbewerbsbeiträge akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Wettbewerbsbedingungen sowie ergänzend die Nutzungsbedingungen der Heinze GmbH.

Tipps und Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen

So verbessern Sie Ihre Chancen:

Bitte füllen Sie die Online-Formulare zur Erfassung Ihrer Entwurfsarbeiten vollständig aus. Diese Online-Formulare helfen Ihnen, einen übersichtlichen und vergleichbaren Gebäude- bzw. Objekt-Steckbrief zu erstellen. Der Eingabe-Assistent hilft Ihnen, die wichtigsten Projektdaten und Informationen in übersichtlicher und einheitlicher Weise zusammenzufassen, so dass sich die bewertenden Nutzer:innen und die Jury schnell einen umfassenden Überblick verschaffen können. Die Einreichung Ihres Wettbewerbsbeitrages kann ausschließlich online erfolgen. Schicken Sie uns keine Planrollen oder Tafeln, keine Ringordner, Broschüren o.ä. Ebenso wenig werden Dias oder digitale Daten auf CD/DVD/USB akzeptiert.

Nutzen Sie intensiv die Möglichkeiten, Bildmaterial (Visualisierungen und / oder Fotos) und Zeichnungen hochzuladen. Je mehr Daten Sie uns zur Verfügung stellen, desto ausführlicher wird Ihr Wettbewerbsbeitrag dargestellt.

Die Entwurfsbeschreibungen sollten möglichst prägnant ausfallen. Die wichtigsten Informationen zu den Entwurfskonzepten können auch in Stichpunkten beschrieben werden.

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