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Max Compact Exterior
Balkonbodenplatten Podio mit sichtbarer und verdeckter Befestigung
Montagebeschreibung
Vor Beginn der Montage sind sämtliche Materialien auf Vollständigkeit und mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Das Fachpersonal der ausführenden Firma hat sich über alle erforderlichen Einzelheiten für eine einwandfreie Montage beim Plattenhersteller zu informieren.
Die Balkonbodenplatte wird gemäß den Vorgaben des Plattenherstellers entweder sichtbar mit kopflackierten Schrauben inkl. Rosette oder verdeckt mittels Einschraubmuffen auf einer horizontalen Holz- oder Stahlunterkonstruktion befestigt. Für eine zwängungsfreie Montage ist der Einschraubvorgang bei sichtbarer Befestigung zu beenden, sobald der Schraubenkopf auf der Platte aufsitzt. Anschließend ist eine Rückdrehung um ca. 1/8 Umdrehung vorzunehmen, um Spannungen zu vermeiden. Es darf kein zusätzliches Drehmoment aufgebracht werden.
Die Unterkonstruktion ist gemäß den statischen Erfordernissen und den Vorgaben des Herstellers vorzubereiten. Die Achsabstände der Tragprofile betragen bei 16 mm und 18 mm Platten maximal 500 mm, bei 20 mm Platten maximal 600 mm. Die Schraubenabstände sind entsprechend einzuhalten. Der Abstand zwischen Befestigungspunkten darf den Abstand der Auflager/Träger nicht überschreiten und muss stets ≤ 600,0 mm liegen.
Die Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-50.4-337 sind zwingend einzuhalten. Die Anzahl und Anordnung der Schrauben sind dem statischen Nachweis zu entnehmen und entsprechend umzusetzen. Die Unterkonstruktion muss statisch ausreichend tragfähig sein.
Die zulässige Verkehrslast der Balkonbodenplatten ist gemäß den technischen Angaben des Plattenherstellers zu berücksichtigen. Die Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung der Plattendicke, des Stützenabstands sowie der maximal zulässigen Durchbiegung. Die entsprechenden Werte sind den aktuellen technischen Unterlagen des Herstellers zu entnehmen und im Rahmen der statischen Planung zu berücksichtigen
Breite der Tragprofile:
Metall-Unterkonstruktionsstreifen müssen eine Breite von mindestens 60,0 mm aufweisen, im Stoßbereich mindestens 80,0 mm.
Holz-Unterkonstruktionsstreifen müssen eine Breite von mindestens 60,0 mm aufweisen, im Stoßbereich mindestens 100,0 mm.
Bei Holz-Unterkonstruktionen auf konstruktiven bzw. chemischen Holzschutz achten.
EPDM Band mit einer Dicke von mind. 1,2 mm verwenden.
Die Befestigung erfolgt bei sichtbarer Montage mit folgenden zugelassenen Befestigungsmitteln:
Holzunterkonstruktion: EJOT JA3-S-6,5 mit RAMPA-Rosette US 16x3,3 Stahl
Stahlunterkonstruktion: EJOT JZ-S-6,3 mit RAMPA-Rosette US 16x3,3 Stahl
RAMPA-Rosetten Typ US nach DIN 7991 zur Aufnahme von Senkschrauben
Bei verdeckter Befestigung wird die RAMPA-Muffe Typ SK12x12 M6 verwendet. Die Sackbohrungen sind mit einem Durchmesser von 11,5 mm vorzunehmen und mit einem Kegelsenker anzusenken. Die Restwanddicke zwischen Bohrloch und Plattenvorderseite muss nach Abzug aller Toleranzen mindestens 2,0 mm betragen.
In die eingesetzte RAMPA-Muffe kann im Nachgang eine metrische Schraube bei Bedarf mit einer Unterlagscheibe eingeschraubt werden.
Die Befestigung erfolgt entweder direkt durch IPE-Träger oder über Metallwinkel an die Unterkonstruktion.
Der minimale Randabstand beträgt ≥ 20,0 mm, der maximale Randabstand ≤ 100,0 mm.
Bei der Konstruktion und Montage ist darauf zu achten, dass das Material nicht stauender Nässe ausgesetzt ist. Die Platten müssen jederzeit abtrocknen können. Bei Balkonmontagen ist ein Gefälle von 1,52 % einzuhalten.
Im Verlauf der Montage ist sicherzustellen, dass durch den Einbau oder die Befestigung von An- und Einbauteilen keine Zwängung des HPL-Plattenmaterials erfolgt. Die Plattenausdehnung beträgt ca. 2 mm pro laufendem Meter Plattenmaterial. Damit Maßänderungen ungehindert stattfinden können, sind die Fugen mit einer Breite von mindestens 8 mm auszuführen. Die Fugenausfüllung erfolgt mit einem dauerelastischen Dichtstoff und Stopfschnur/Rundschnur gemäß Stand der Technik.
Die nachfolgenden Ausschreibungstexte (Produktbeschreibungen) dienen als Vorlage für frei formulierte Positionen. Sie sind nicht unmittelbar für den Einsatz in öffentlichen Ausschreibungen geeignet und müssen inhaltlich an die jeweils geltenden nationalen bzw. regionalen Vergaberichtlinien angepasst werden ( z.B. durch Ergänzung von Kriterien zur Gleichwertigkeit).
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