Text 2 von 68

Allgemeine Vorbemerkungen

Feldhaus Klinker


Allgemeine Vorbemerkungen

Die für die Herstellung vom Verblendmauerwerk

benötigten Formziegel werden stückweise als Zulage

vergütet.

Alle Einbauteile/Fertigteile wie Fenstersohlbänke,

Fensterstürze oder Abdeckungen aus

Ziegelfertigteilen sind in den abzurechnenden Flächen

enthalten und werden als Zulage vergütet. Hierzu zählen

auch die zur Sicherung gegen Feuchtigkeit

erforderlichen Sperrschichten.

Die Baustelleneinrichtung wird, wenn nicht ausdrücklich

im Haupt-LV anders ausgeschrieben, nicht besonders

vergütet und ist in den Einheitspreisen enthalten.

Ebenso Vorhaltung aller Geräte, Gerüste und

Hilfsstoffe. Insbesondere sind die Forderungen der

zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten. Das gilt

besonders für Sauberkeit und Ordnung am Bau.

Die Bemessung von Mauerwerk sowie alle notwendigen

konstruktiven Bemessungen z.B. von Stahl-, Stahlbeton-

und Abfangkonstruktionen sind nach einschlägigen

Normen, wie

z.B.

DIN 1053 und

DIN 1996 Teile 1 bis 3 für Mauerwerk

(inklusive Nationale Anwendungsdokumente)

DIN 1055-4:2005-03 Einwirkung auf Tragwerke; Teil 4

- Windlasten,

Berichtigung 1: für Lastannahmen

2006 - 03

DIN 1045 für Stahlbetonkonstruktionen

DIN 18195 für die Bauwerksabdichtung

DIN 4108 für den Wärmeschutz

(DIN 18599) (Energieeinsparverordnung EnEV)

DIN 4109 für den Schallschutz

sowie den begleitenden Normen vorzunehmen.

Die entsprechenden Angaben sind dem ausführenden

Bauunternehmer in Ausführungs-

zeichnungen oder begleitenden Angaben zu übergeben,

wenn nicht ausdrücklich anders

ausgeschrieben wird.

Die Schaffung der notwendigen Auflager für das

Verblendmauerwerk ist Bestandteil der Rohbauarbeiten,

wenn nicht ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben

ist (z.B. Abfangkonstruktionen als Auflager).

Vorbemerkungen für die Ausführung

Grundlagen

Grundlage für schadenfreie Errichtung der

ausgeschriebenen Bauleistungen sind neben der

Ausschreibung die einschlägigen Normen, technischen

Hinweise und die hierauf aufbauenden technischen

Informationen des Fachverband Ziegelindustrie Nord e.

V.

Musterfläche

Musterflächen zur Demonstration der Verarbeitung

insbesondere Ausführungsart der Fugen sind auf

Anordnung der Bauleitung gegen besondere Vergütung zu

errichten. Die Größe der Musterfläche ist in

Abhängigkeit von der Gestaltungsform der Fassade so zu

wählen, dass alle für die optische Fassadenwirkung

relevanten Merkmale repräsentiert sind (wie z. B.

Fugenfarbe ,-Dicke und -Struktur).

Verankerungen

Die Verankerung der zweischaligen Außenwand muss gemäß

den Anforderungen der DIN EN 1996-2/NA erfolgen. Die

Mauerwerksschalen sind durch Anker nach allgemeiner

bauaufsichtlicher Zulassung (abz) aus nichtrostendem

Stahl oder durch Anker nach DIN EN 845-1 aus

nichtrostendem Stahl, deren Verwendung in einer

allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung geregelt ist,

zu verbinden.

Abfangungen

Abfangkonstruktionen gemäß statischer Berechnung sind

aus nichtrostendem Stahl V4A

Herzustellen, soweit nicht ausdrücklich anders

ausgeschrieben wurde.

Mörtel

Zur Erzielung eines haftschlüssigen Verbundes zwischen

Mauerziegel und Mörtel ist ein Mörtel der Gruppe MG IIa

bzw. M 5 zu verwenden.

Dehnungsfugen im Ziegel-Verblendmauerwerk

Formänderungseigenschaften von Mauerwerksbauteilen

können zu Rissen führen. Durch richtige Anordnung von

Dehnungsfugen können Schäden vermieden werden.

Gemäß DIN 1053-1 sollen in der Außenschale von

zweischaligem Verblendmauerwerk Dehnungsfugen

angeordnet werden. Die Abstände richten sich nach der

klimatischen Beanspruchung, den materialspezifischen

Eigenschaften des Baustoffes und der Konstruktion.

Die freie Beweglichkeit der Außenschale muss auch in

senkrechter Richtung gewährleistet sein. Horizontale

Dehnungsfugen sind stets unterhalb der

Abfangungskonstruktionen anzuordnen.

Bei kleineren Gebäuden, wie z. B. Ein- und

Zweifamilienhäuser, mit Grundrissabmessungen von 10 bis

12 m sind keine vertikalen Dehnungsfugen in der

Ziegelverblendschale erforderlich.

Die Anordnung der vertikalen Dehnungsfugen ist

insbesondere im Geschosswohnungsbau zur Vermeidung von

schädlichen Zwangsspannungen im Verblendmauerwerk

bedeutsam. Vertikale Dehnungsfugen werden wegen der

dort zu erwartenden, hohen Steifigkeit an den

Gebäudeecken angeordnet.

Der Abstand der vertikalen Dehnungsfugen bei

Ziegelverblendschalen wird in DIN EN 1996-2/NA mit 12

m angegeben. Alternativ dazu können vertikale

Dehnungsfugen auf beiden Seiten der fugenfreien

Gebäudeecke in einem Abstand von jeweils höchsten 6 m

angeordnet werden.

Bei Verwendung einer konstruktiven Lagerfugenbewehrung

kann der Abstand der vertikalen Dehnungsfugen

vergrößert werden (z. B. Lochband von der Firma

Modersohn).

Horizontale Dehnungsfugen sind unterhalb der

Abfangungskonstruktionen erforderlich.

Anschlüsse an andere Baustoffe Beton, Holz, Metall

sind ebenfalls als Bewegungsfugen auszubilden.

Trennfugen im Baukörper müssen auch durch die

Verblendschale geführt werden.

Die mit der tragenden Innenschale über Konsolanker

starr verbundenen Verblendschalenbereiche, wie z. B.

Fenster- und Türstürze, Brüstungen, Balkonen oder

Loggien, müssen durch Dehnungsfugen von angrenzenden

Fassadenbereichen getrennt werden.

Überdecken von Öffnungen

Für einen konventionell auf Lehrschalung gemauerten

Sturz aus sog. "Grenadieren" sollte die Grenze bei

höchstens 1,25 m liegen. Diese Stürze erhalten aus

optischen Gründen eine Überhöhung "Stich" von 1,0

bis 1,5 % der lichten Weite. Zur Überdeckung von

Öffnungen im Verblendmauerwerk mit größeren Spannweiten

sind konstruktive Hilfsmaßnahmen erforderlich. Diese

sind Abfangungen, Unterstützungen aus Profilstahl oder

Fertigteile. Bewährt haben sich für die Überdeckung von

Öffnungen aller Größen Ziegelfertigteilstürze (z. B.

Steenfelder Betonwerk).

Mauerverbände

Der für Verblendmauerwerk zu wählende Mauerverband bzw.

Zierverband ist rechtzeitig mit der Bauleitung bzw. mit

dem Architekten festzulegen. In der Regel sind die

grundsätzlichen Verbandsregeln einzuhalten. Das heißt,

Stoß- und Längsfugen übereinanderliegender Schichten

müssen versetzt sein. Das Überbindemaß sollte 4,5 cm

nicht unterschreiten:

Ü = 0,4 h = 4,5 cm (h = Steinhöhe)

Materialbestellung

Alle für den Bau benötigten Vormauerziegel und Klinker,

mindestens jedoch für zusammenhängende Bauabschnitte,

sollten gleichzeitig bestellt werden. Damit werden

Farbunterschiede vermieden (Vormauerziegel und Klinker

sind aufgrund ihrer natürlichen Rohstoffe

unvermeidbaren Farbschwankungen innerhalb einer Charge

unterworfen).

Mörtel und Verarbeitung

Es dürfen Werktrockenmörtel nach DIN EN 998-2 verwendet

werden. Baustellenmörtel müssen gemäß den Rezepturen in

DIN 1053-1, Anhang A. Tabelle A1 bzw. DIN EN 1996-2

hergestellt werden.

Beispiele für einen Baustellenmörtel der MG IIa nach

DIN 1053-1:

Kalkzementmörtel - MG IIa Kalkzementmörtel - MG IIa

1 RT Portlandzement 1 RT Zement

1 RT Kalkhydrat 2 RT hydraulischer Kalk (HL5)

6 RT Sand 0-4 mm Ø 8 RT Sand 0-4 mm Ø

Werktrockenmörtel werden auf der Baustelle durch Zugabe

von Wasser aufbereitet. Der Mörtel muss auf die

Saugfähigkeit der Verblendziegel (Vormauerziegel und

Klinker) abgestimmt sein. Für die korrekte Einstellung

und Verarbeitung des Mörtels gelten die

Verarbeitungshinweise des Mörtelherstellers.

Ausführung

Mauerziegel müssen sorgfältig abgeladen, bodenfrei

gelagert und vor Schmutz und Witterungseinflüssen

geschützt werden. Paketiert angelieferte Ziegelsteine

sind querzumischen, d. h. aus mehreren Paketen

gleichzeitig (treppenförmig entnehmen) zu verarbeiten,

so dass die Ziegelsteine optimal gemischt und das

Farbenspiel in seiner gleichmäßigen Schönheit gezeigt

werden kann.

Saugfähige Vormauerziegel vornässen insbesondere bei

trockener Witterung.

Teilstücke von Verblendziegeln, z. B. für den

notwendigen Verbandsausgleich oder im Bereich der

Fenster- und Türleibungen, nicht schlagen sondern

maschinell schneiden.

Grundsätzlich muss vollfugig gemauert werden. Dabei ist

muss in Kauf genommen werden, dass der Mauermörtel auf

der Rückseite der Verblendschale aus den Lager- und

Stoßfugen herausquillt.

Fugenglattstrich

Mauern und Verfugen in einem Arbeitsgang wird sofort

nach dem

Ansteifen des Mörtels mittels Kunststoffschlauch,

Holzspan oder Fugeisen durchgeführt.

Nachträgliche Verfugung

Die Fugen müssen ca. 1,5 cm tief flankensauber

ausgekratzt werden. Bevor der Fugenmörtel eingebracht

wird, müssen lose Mörtelkrümel vollständig abgefegt

werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (trockene

und warme Luft ab ca. 22 °C) ist der Untergrund

anzunässen. Der Fugenmörtel wird mittels Fugeisen in

die Fugen eingedrückt. Der Fugenmörtel für die

nachträgliche Verfugung muss mit dem Mauermörtel

verträglich sein.

Frisch hergestelltes Mauerwerk ist gegen die

austrocknende Wirkung von Wind und hohen Temperaturen

zu schützen. Das Mauerwerk ist insbesondere bei warmer

und trockener Umgebungsluft feucht zu halten, bis der

Mörtel abgebunden hat.

Reinigung

Grobe Verschmutzungen sollten mit Spachtel oder

Holzbrettchen entfernet werden. Verblendflächen sollten

trocken vorgereinigt und die Fugen von alten

Mörtelresten gesäubert werden. Die Fassadenreinigung

sollte ausschließlich mit reinem Wasser bzw. mit heißem

Wasser/Spülmittel (z. B. Pril) durchgeführt werden.

Nur bei starker Verschmutzung dürfen Hochdruckreiniger

bzw. Heißdampf-Reinigungsgeräte verwendet werden.

Chemische Reinigungsmittel dürfen nur in Einzelfällen

in Abstimmung mit dem Ziegelhersteller verwendet

werden.

Schutz gegen Frost-Tau-Wechsel

Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen

Schutzmaßnahmen (z. B. durch Einhausen) ausgeführt

werden. Frostschutzmittel sind nicht zulässig. Frisches

Mauerwerk ist vor Frost zu schützen.

Es sollte nicht auf gefrorenem Grund und nicht mit

gefrorenen Baustoffen gemauert werden.

Schutz gegen Regen

Fertiges Mauerwerk sollte, bis der Mörtel abgebunden

hat, vor direktem Regen geschützt sein. Das Mauerwerk

sollte so geschützt werden, dass der Mörtel nicht aus

den Fugen ausgewaschen wird. Weiterhin sind die

nachstehend genannten Regenschutzmaßnahmen einzuhalten.

Um das fertige Mauerwerk zu schützen, sollten

Fensterbänke, Schwellen, Regenrinnen und

Behelfsregenfallrohre sobald wie möglich nach

Beendigung des Mauerns und Verfugens eingebaut werden.

Bei anhaltend starkem Regen sollte nicht gemauert bzw.

verfugt werden. Die Mauersteine, der Mörtel und das

frisch verfugte Mauerwerk sollten geschützt werden.

Frisch verfugtes Mauerwerk sollte vor starken

Regenschauern geschützt werden.

Bitte melden Sie sich an

Um diese Funktion nutzen zu können, müssen Sie bei heinze.de registriert und angemeldet sein.

Hier anmelden

Diese Seite weiterempfehlen

1316187580