Feldhaus Klinker
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Klinker Mauerziegel Außenwände Wände Fassaden Ziegel-Fassaden Fassaden-Klinker Klinker-Fassaden Mauerwerk Vormauerwerk Sichtmauerwerk Ziegel-Steine Massiv-Häuser Verblendung Verblender Mauersteine Verblendmauerwerk Befestigte Außenflächen Pflastersteine Riemchen Flächenbefestigungen Fassadenbekleidungen Natursteinböden Schornsteinmauerwerk SanierungAllgemeine Vorbemerkungen
Feldhaus Klinker
Allgemeine Vorbemerkungen
Die für die Herstellung vom Verblendmauerwerk
benötigten Formziegel werden stückweise als Zulage
vergütet.
Alle Einbauteile/Fertigteile wie Fenstersohlbänke,
Fensterstürze oder Abdeckungen aus
Ziegelfertigteilen sind in den abzurechnenden Flächen
enthalten und werden als Zulage vergütet. Hierzu zählen
auch die zur Sicherung gegen Feuchtigkeit
erforderlichen Sperrschichten.
Die Baustelleneinrichtung wird, wenn nicht ausdrücklich
im Haupt-LV anders ausgeschrieben, nicht besonders
vergütet und ist in den Einheitspreisen enthalten.
Ebenso Vorhaltung aller Geräte, Gerüste und
Hilfsstoffe. Insbesondere sind die Forderungen der
zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten. Das gilt
besonders für Sauberkeit und Ordnung am Bau.
Die Bemessung von Mauerwerk sowie alle notwendigen
konstruktiven Bemessungen z.B. von Stahl-, Stahlbeton-
und Abfangkonstruktionen sind nach einschlägigen
Normen, wie
z.B.
DIN 1053 und
DIN 1996 Teile 1 bis 3 für Mauerwerk
(inklusive Nationale Anwendungsdokumente)
DIN 1055-4:2005-03 Einwirkung auf Tragwerke; Teil 4
- Windlasten,
Berichtigung 1: für Lastannahmen
2006 - 03
DIN 1045 für Stahlbetonkonstruktionen
DIN 18195 für die Bauwerksabdichtung
DIN 4108 für den Wärmeschutz
(DIN 18599) (Energieeinsparverordnung EnEV)
DIN 4109 für den Schallschutz
sowie den begleitenden Normen vorzunehmen.
Die entsprechenden Angaben sind dem ausführenden
Bauunternehmer in Ausführungs-
zeichnungen oder begleitenden Angaben zu übergeben,
wenn nicht ausdrücklich anders
ausgeschrieben wird.
Die Schaffung der notwendigen Auflager für das
Verblendmauerwerk ist Bestandteil der Rohbauarbeiten,
wenn nicht ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben
ist (z.B. Abfangkonstruktionen als Auflager).
Vorbemerkungen für die Ausführung
Grundlagen
Grundlage für schadenfreie Errichtung der
ausgeschriebenen Bauleistungen sind neben der
Ausschreibung die einschlägigen Normen, technischen
Hinweise und die hierauf aufbauenden technischen
Informationen des Fachverband Ziegelindustrie Nord e.
V.
Musterfläche
Musterflächen zur Demonstration der Verarbeitung
insbesondere Ausführungsart der Fugen sind auf
Anordnung der Bauleitung gegen besondere Vergütung zu
errichten. Die Größe der Musterfläche ist in
Abhängigkeit von der Gestaltungsform der Fassade so zu
wählen, dass alle für die optische Fassadenwirkung
relevanten Merkmale repräsentiert sind (wie z. B.
Fugenfarbe ,-Dicke und -Struktur).
Verankerungen
Die Verankerung der zweischaligen Außenwand muss gemäß
den Anforderungen der DIN EN 1996-2/NA erfolgen. Die
Mauerwerksschalen sind durch Anker nach allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung (abz) aus nichtrostendem
Stahl oder durch Anker nach DIN EN 845-1 aus
nichtrostendem Stahl, deren Verwendung in einer
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung geregelt ist,
zu verbinden.
Abfangungen
Abfangkonstruktionen gemäß statischer Berechnung sind
aus nichtrostendem Stahl V4A
Herzustellen, soweit nicht ausdrücklich anders
ausgeschrieben wurde.
Mörtel
Zur Erzielung eines haftschlüssigen Verbundes zwischen
Mauerziegel und Mörtel ist ein Mörtel der Gruppe MG IIa
bzw. M 5 zu verwenden.
Dehnungsfugen im Ziegel-Verblendmauerwerk
Formänderungseigenschaften von Mauerwerksbauteilen
können zu Rissen führen. Durch richtige Anordnung von
Dehnungsfugen können Schäden vermieden werden.
Gemäß DIN 1053-1 sollen in der Außenschale von
zweischaligem Verblendmauerwerk Dehnungsfugen
angeordnet werden. Die Abstände richten sich nach der
klimatischen Beanspruchung, den materialspezifischen
Eigenschaften des Baustoffes und der Konstruktion.
Die freie Beweglichkeit der Außenschale muss auch in
senkrechter Richtung gewährleistet sein. Horizontale
Dehnungsfugen sind stets unterhalb der
Abfangungskonstruktionen anzuordnen.
Bei kleineren Gebäuden, wie z. B. Ein- und
Zweifamilienhäuser, mit Grundrissabmessungen von 10 bis
12 m sind keine vertikalen Dehnungsfugen in der
Ziegelverblendschale erforderlich.
Die Anordnung der vertikalen Dehnungsfugen ist
insbesondere im Geschosswohnungsbau zur Vermeidung von
schädlichen Zwangsspannungen im Verblendmauerwerk
bedeutsam. Vertikale Dehnungsfugen werden wegen der
dort zu erwartenden, hohen Steifigkeit an den
Gebäudeecken angeordnet.
Der Abstand der vertikalen Dehnungsfugen bei
Ziegelverblendschalen wird in DIN EN 1996-2/NA mit 12
m angegeben. Alternativ dazu können vertikale
Dehnungsfugen auf beiden Seiten der fugenfreien
Gebäudeecke in einem Abstand von jeweils höchsten 6 m
angeordnet werden.
Bei Verwendung einer konstruktiven Lagerfugenbewehrung
kann der Abstand der vertikalen Dehnungsfugen
vergrößert werden (z. B. Lochband von der Firma
Modersohn).
Horizontale Dehnungsfugen sind unterhalb der
Abfangungskonstruktionen erforderlich.
Anschlüsse an andere Baustoffe Beton, Holz, Metall
sind ebenfalls als Bewegungsfugen auszubilden.
Trennfugen im Baukörper müssen auch durch die
Verblendschale geführt werden.
Die mit der tragenden Innenschale über Konsolanker
starr verbundenen Verblendschalenbereiche, wie z. B.
Fenster- und Türstürze, Brüstungen, Balkonen oder
Loggien, müssen durch Dehnungsfugen von angrenzenden
Fassadenbereichen getrennt werden.
Überdecken von Öffnungen
Für einen konventionell auf Lehrschalung gemauerten
Sturz aus sog. "Grenadieren" sollte die Grenze bei
höchstens 1,25 m liegen. Diese Stürze erhalten aus
optischen Gründen eine Überhöhung "Stich" von 1,0
bis 1,5 % der lichten Weite. Zur Überdeckung von
Öffnungen im Verblendmauerwerk mit größeren Spannweiten
sind konstruktive Hilfsmaßnahmen erforderlich. Diese
sind Abfangungen, Unterstützungen aus Profilstahl oder
Fertigteile. Bewährt haben sich für die Überdeckung von
Öffnungen aller Größen Ziegelfertigteilstürze (z. B.
Steenfelder Betonwerk).
Mauerverbände
Der für Verblendmauerwerk zu wählende Mauerverband bzw.
Zierverband ist rechtzeitig mit der Bauleitung bzw. mit
dem Architekten festzulegen. In der Regel sind die
grundsätzlichen Verbandsregeln einzuhalten. Das heißt,
Stoß- und Längsfugen übereinanderliegender Schichten
müssen versetzt sein. Das Überbindemaß sollte 4,5 cm
nicht unterschreiten:
Ü = 0,4 h = 4,5 cm (h = Steinhöhe)
Materialbestellung
Alle für den Bau benötigten Vormauerziegel und Klinker,
mindestens jedoch für zusammenhängende Bauabschnitte,
sollten gleichzeitig bestellt werden. Damit werden
Farbunterschiede vermieden (Vormauerziegel und Klinker
sind aufgrund ihrer natürlichen Rohstoffe
unvermeidbaren Farbschwankungen innerhalb einer Charge
unterworfen).
Mörtel und Verarbeitung
Es dürfen Werktrockenmörtel nach DIN EN 998-2 verwendet
werden. Baustellenmörtel müssen gemäß den Rezepturen in
DIN 1053-1, Anhang A. Tabelle A1 bzw. DIN EN 1996-2
hergestellt werden.
Beispiele für einen Baustellenmörtel der MG IIa nach
DIN 1053-1:
Kalkzementmörtel - MG IIa Kalkzementmörtel - MG IIa
1 RT Portlandzement 1 RT Zement
1 RT Kalkhydrat 2 RT hydraulischer Kalk (HL5)
6 RT Sand 0-4 mm Ø 8 RT Sand 0-4 mm Ø
Werktrockenmörtel werden auf der Baustelle durch Zugabe
von Wasser aufbereitet. Der Mörtel muss auf die
Saugfähigkeit der Verblendziegel (Vormauerziegel und
Klinker) abgestimmt sein. Für die korrekte Einstellung
und Verarbeitung des Mörtels gelten die
Verarbeitungshinweise des Mörtelherstellers.
Ausführung
Mauerziegel müssen sorgfältig abgeladen, bodenfrei
gelagert und vor Schmutz und Witterungseinflüssen
geschützt werden. Paketiert angelieferte Ziegelsteine
sind querzumischen, d. h. aus mehreren Paketen
gleichzeitig (treppenförmig entnehmen) zu verarbeiten,
so dass die Ziegelsteine optimal gemischt und das
Farbenspiel in seiner gleichmäßigen Schönheit gezeigt
werden kann.
Saugfähige Vormauerziegel vornässen insbesondere bei
trockener Witterung.
Teilstücke von Verblendziegeln, z. B. für den
notwendigen Verbandsausgleich oder im Bereich der
Fenster- und Türleibungen, nicht schlagen sondern
maschinell schneiden.
Grundsätzlich muss vollfugig gemauert werden. Dabei ist
muss in Kauf genommen werden, dass der Mauermörtel auf
der Rückseite der Verblendschale aus den Lager- und
Stoßfugen herausquillt.
Fugenglattstrich
Mauern und Verfugen in einem Arbeitsgang wird sofort
nach dem
Ansteifen des Mörtels mittels Kunststoffschlauch,
Holzspan oder Fugeisen durchgeführt.
Nachträgliche Verfugung
Die Fugen müssen ca. 1,5 cm tief flankensauber
ausgekratzt werden. Bevor der Fugenmörtel eingebracht
wird, müssen lose Mörtelkrümel vollständig abgefegt
werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (trockene
und warme Luft ab ca. 22 °C) ist der Untergrund
anzunässen. Der Fugenmörtel wird mittels Fugeisen in
die Fugen eingedrückt. Der Fugenmörtel für die
nachträgliche Verfugung muss mit dem Mauermörtel
verträglich sein.
Frisch hergestelltes Mauerwerk ist gegen die
austrocknende Wirkung von Wind und hohen Temperaturen
zu schützen. Das Mauerwerk ist insbesondere bei warmer
und trockener Umgebungsluft feucht zu halten, bis der
Mörtel abgebunden hat.
Reinigung
Grobe Verschmutzungen sollten mit Spachtel oder
Holzbrettchen entfernet werden. Verblendflächen sollten
trocken vorgereinigt und die Fugen von alten
Mörtelresten gesäubert werden. Die Fassadenreinigung
sollte ausschließlich mit reinem Wasser bzw. mit heißem
Wasser/Spülmittel (z. B. Pril) durchgeführt werden.
Nur bei starker Verschmutzung dürfen Hochdruckreiniger
bzw. Heißdampf-Reinigungsgeräte verwendet werden.
Chemische Reinigungsmittel dürfen nur in Einzelfällen
in Abstimmung mit dem Ziegelhersteller verwendet
werden.
Schutz gegen Frost-Tau-Wechsel
Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen
Schutzmaßnahmen (z. B. durch Einhausen) ausgeführt
werden. Frostschutzmittel sind nicht zulässig. Frisches
Mauerwerk ist vor Frost zu schützen.
Es sollte nicht auf gefrorenem Grund und nicht mit
gefrorenen Baustoffen gemauert werden.
Schutz gegen Regen
Fertiges Mauerwerk sollte, bis der Mörtel abgebunden
hat, vor direktem Regen geschützt sein. Das Mauerwerk
sollte so geschützt werden, dass der Mörtel nicht aus
den Fugen ausgewaschen wird. Weiterhin sind die
nachstehend genannten Regenschutzmaßnahmen einzuhalten.
Um das fertige Mauerwerk zu schützen, sollten
Fensterbänke, Schwellen, Regenrinnen und
Behelfsregenfallrohre sobald wie möglich nach
Beendigung des Mauerns und Verfugens eingebaut werden.
Bei anhaltend starkem Regen sollte nicht gemauert bzw.
verfugt werden. Die Mauersteine, der Mörtel und das
frisch verfugte Mauerwerk sollten geschützt werden.
Frisch verfugtes Mauerwerk sollte vor starken
Regenschauern geschützt werden.
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