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ABL

Seit Anfang 2026 fördert die Bundesregierung den Umstieg auf Elektromobilität erneut mit staatlichen Zuschüssen für Privatpersonen. Erstmals ist die Förderung sozial gestaffelt, um Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen gezielt zu entlasten und den Zugang zur Elektromobilität zu erleichtern.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Familien erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro pro Kind. Unterstützt werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1. Dazu zählen batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Plug-in-Hybride (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie definierte Klimaschutzanforderungen erfüllen.

Die Förderung ist modular aufgebaut. Für batterieelektrische Fahrzeuge beträgt die Basisförderung 3.000 Euro, die durch soziale Zuschläge und Kinderboni auf bis zu 6.000 Euro anwachsen kann. Plug-in-Hybride und REEVs erhalten eine Basisförderung von 1.500 Euro, mit einer maximalen Gesamtförderung von 4.500 Euro. Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Antragstellung erfolgt ab voraussichtlich Mai 2026 in einem vereinfachten, einstufigen Online-Verfahren.

Das Programm senkt die finanziellen Einstiegshürden deutlich und macht Elektromobilität für eine breitere Bevölkerungsschicht attraktiv. Für maximale Wirtschaftlichkeit wird empfohlen, parallel eine passende Ladeinfrastruktur am eigenen Stellplatz einzuplanen.

Für Einfamilienhäuser eignet sich insbesondere die Wallbox Pulsar. Sie wurde im Praxistest der Fachzeitschrift electricar mit „Sehr gut“ bewertet und lässt sich nahtlos in bestehende Energiemanagementsysteme inte­grie­ren. Funktionen wie dynamisches Lastmanagement und intelligentes Solar-Laden erhöhen Effizienz und Eigen­verbrauch. Das fest montierte Ladekabel mit Kabelhalter spart Kosten, sorgt für Ordnung und unter­streicht das kompakte, witterungsbeständige Design.

Für Anwendungen mit erhöhten Anforderungen an Zugangs­kon­trolle und Abrechnung ist die Pulsar Pro konzipiert. Ein inte­grier­ter RFID-Leser schützt vor unbefugter Nutzung.

Ab März 2026 ermöglicht ein MID-zertifizierter Zähler mit rund 99 % Messgenauigkeit die rechtssichere Erstellung von Ver­brauchs­berichten, die Dienstwagenfahrer bequem per App an ihren Arbeitgeber übermitteln können.

Weitere Informationen finden Sie auf abl.de.

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