
IVPU-Industrieverband
Polyurethan-Hartschaum e.V.
Heilbronner Str. 154
70191 Stuttgart
Deutschland
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IVPU-Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V.
Baustoffe dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe an den Innenraum sowie an Boden und Grundwasser abgeben. Dafür gibt es objektive und transparente Bewertungskriterien. Nach den Bauordnungen der Länder können Dämmstoffe nur dann verwendet werden, wenn sie der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO), der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen (LBO) entsprechen.
Die DIN EN 16516 ist dabei die Basis für die Bewertung der Emissionen. In Deutschland erarbeitet der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) die Regeln zum Schutz vor gesundheitlichen Belastungen mit folgenden Kriterien:
Gefahren- oder Risikoindex (R-Wert),
Summe der Konzentrationen der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC),
Summe der Konzentrationen der schwerflüchtigen organischen Verbindungen (TSVOC),
Summe der nicht identifizierten und nicht bewerteten Stoffe
Polyurethan (PU)-Dämmstoffe mit dem Siegel „pure life“ erfüllen die strengen Anforderungen des AgBB hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger Stoffe. Die Vergabegrundlage für das „pure life“-Siegel wurde vom Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) erarbeitet.
Unabhängige, akkreditierte Institute prüfen jährlich Stichproben der PU-Dämmprodukte und zertifizieren sie. Die Inspektion im Werk beinhaltet die regelmäßige Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle sowie Emissionsuntersuchungen an im Werk entnommenen PU-Dämmstoffproben. Nur zertifizierte PU-Dämmprodukte dürfen das „pure life“-Siegel tragen.
Bei der Herstellung von PU-Dämmprodukten mit „pure life“-Siegel sind folgende Stoffe ausgeschlossen:
KMR-Stoffe: krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende, entwicklungsschädigende oder keimzellmutagene Stoffe
Weichmacher: weichmachende Substanzen aus der Klasse der Phthalate
Halogenierte Treibmittel: kein Einsatz halogenierter Treibmittel
Flammschutzmittel: keine Flammschutzmittel wie HBCD oder TCEP
Chlorierte Paraffine (ab C10)
PU-Dämmprodukte mit dem „pure life“-Siegel erfüllen außerdem die Bewertungskriterien
der Verordnung zur Deklaration von VOC-Emissionen in Frankreich und hierbei der besten Emissionsklasse A+,
des königlichen Erlasses in Belgien zur Festlegung der Grenzwerte für die Emissionen von Bauprodukten in Innenräumen,
des Blauen Engels RAL-UZ 132 für Wärmedämmstoffe
der Anforderungen des QNG Anhangdokuments 313 hinsichtlich der Schadstoffvermeidung in Baustoffen.