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Außenfensterbänke
Außenfensterbänke sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser problemlos nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Die Ableitung hat so zu erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Außenfensterbänke sind spannungsfrei einzubauen und müssen zur Außenseite hin ein Gefälle von mindestens 5° und einen Fassadenüberstand von mindestens 30 mm aufweisen. Fensterbänke aus Metall müssen mit ausreichender Sicherheit mit rostfreien Befestigungsmitteln befestigt werden. Die rückseitige Fensterbankaufkantung muss gegenüber der äußeren Fensterebene zurückspringen. Dazu ist das Blendrahmenprofil unten quer mit einem entsprechenden Sohlbankprofil zu versehen. Ist ein Rücksprung aus konstruktiven Gründen nicht möglich, muss die Anbindung der Fensterbankaufkantung so erfolgen, dass eine ungehinderte Wasserableitung stattfinden und kein Wasser in die Baukonstruktion eindringen kann. Zwischen Fensterbankaufkantung und Sohlbankprofil ist abzudichten.
Für die thermisch bedingten Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen. Stoßverbindungen sind dauerhaft dicht auszuführen. Die Fensterbänke aus Metall sind seitlich aufzukanten oder mit geeigneten Endstücken zu versehen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Längenänderung sind die Fensterbänke in diesem Bereich zum Baukörper abzudichten. Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind geeignete Entdröhnungsmaßnahmen auf der Unterseite von Fensterbänken und sonstigen Verkleidungen zu vereinbaren.
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