Architekturobjekt 1 von 1.180

Architekturobjekte


Campus Arthur Nagel Schule

04249 Leipzig, Arthur-Nagel-Straße 2

Diese Objektpräsentation wurde angelegt von: GFSL grün für stadt+leben landschaftsarchitektur eG

Landschaftsarchitektur Campus Arthur-Nagel-Straße - Campus Arthur Nagel Schule

© GFSL

Landschaftsarchitektur CANS 1 - Campus Arthur Nagel Schule

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Landschaftsarchitektur CANS 2 - Campus Arthur Nagel Schule

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Landschaftsarchitektur CANS 3 - Campus Arthur Nagel Schule

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Landschaftsarchitektur CANS 4 - Campus Arthur Nagel Schule

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Landschaftsarchitektur CANS 5 - Campus Arthur Nagel Schule

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Landschaftsarchitektur CANS 6 - Campus Arthur Nagel Schule

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Landschaftsarchitektur CANS 7 - Campus Arthur Nagel Schule

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Diese Objektpräsentation wurde angelegt von: GFSL grün für stadt+leben landschaftsarchitektur eG

Basisdaten zum Objekt

Lage des Objektes

Arthur-Nagel-Straße 2, 04249 Leipzig, Deutschland

Objektkategorie

Objektart

Art der Baumaßnahme

Neubau

Fertigstellungstermin

08.2025

Projektbeteiligte Firmen und Personen

Architekt/Planer

GFSL grün für stadt+leben landschaftsarchitektur eG

Kochstr. 28

04275 Leipzig

Deutschland

Tel. +49 341 6888000

info@gfsl.de

Verwendete Produkte

Baumschule Lorberg

Pflanzenlieferung

Biber-Beton

Betonfertigteile

Blockstufen

Gebäudedaten

Bauweise

Stahlbetonbau

Tragwerkskonstruktion

Stahlbeton

Anzahl der Vollgeschosse

3- bis 5-geschossig

Raummaße und Flächen

Grundstücksgröße

27.115 m²

Kosten

Gesamtkosten der Maßnahme (ohne Grundstück)

6.168.836 Euro

Beschreibung

Objektbeschreibung

Die Stadt Leipzig plant am Standort Arthur-Nagel-Straße, den Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit 
Dreifeldsporthalle, einer Kindertagesstätte, sowie eine öffentliche Grünfläche mit Spiel- & Sportangebot. 
Das Planungsgebiet befindet sich in Leipzigs Schulgebiet Süd-West im Stadtteil Großzschocher und umfasst 
insgesamt eine Fläche von 27.650 m². 
Der Grundschulneubau und die dazugehörigen Freiflächen, inkl. der begrünten Dachflächen, umfassen un-
gefähr 16.410 m². Es wird in Hinblick des Nachweises der Ausweisung der nötigen Freiflächen von einer 
Normalbelegung der Schule von 800 Schülern ausgegangen.  
Um eine Hortbetreuung vor und nach Schulschluss zu gewährleisten, wird die empfohlene Grundstücks-
größe für Hortnutzung 10 m² pro Schüler angenommen. Daraus ergibt sich eine Pausenhoffläche von min-
destens 8000 m².  
Eine Maximalbelegung (Überbelegung 20%) mit 840 Grundschülern bzw. Hortkindern (entspricht 
9,6m²/Kind) und bedarf einer Einzelfallzustimmung durch das Landesjugendamt. 

 

Die Flächen der Kindertagesstätte umfassen inkl. der begrünten Dachflächen ca. 4840 m². Die Kita ist für 
165 Kinder ausgelegt. Die verbleibenden 4280 m² werden als öffentliche Grünfläche „Grüne Mitte“ mit 
Spiel- und Sportangeboten ausgebildet.  
Ergänzend zur Aufgabenstellung vom 22.11.2018 wurde das Planungsgebiet um einen weiteren Teilbereich, 
den der Umfeldmaßnahmen, erweitert. Die Maßnahmen umfassen 2120 m2 und beinhalten die Neubau-
maßnahmen des öffentlichen Gehweges entlang der Arthur-Nagel-Straße, den beschränkt öffentlichen Weg 
zur Vereinsgaststätte sowie die Kurvenerweiterung für die Zufahrt der Kita. 

 

Beschreibung der Besonderheiten

Durch das Landschaftsarchitekturbüro GFSL, clausen landschaftsarchitekten GmbH, wurde seit Herbst 2019 
die Freianlagenplanung am Objekt bearbeitet. Zu Beginn der Planungen wurde mit den LWW abgestimmt 
ob und in welcher Form eine Einleitung von Regenwasser in das Kanalnetz möglich sein wird. Baugrundun-
tersuchungen und Abstimmungen im Planungsteam führten im Zuge der Planung zu einem Regenwasser-
managementsystem, das einer vollständigen Rückhaltung und Versickerung der auf den Bearbeitungsraum 
auftreffenden Niederschlägen ermöglicht. Seit Frühjahr 2020 wurden zudem die Umfeldplanungen der an-
grenzenden öffentlichen Verkehrsflächen, Teilbereich D, begonnen. Dabei wurde erkannt, dass neben der 
Betrachtung des Bearbeitungsgebietes eine Einbeziehung der weiteren Umgebung erforderlich ist, um die 
Entwässerung des Umfeldes zu sichern. 
Es zeigte sich, dass für die Bearbeitung der angrenzenden Flächen kaum aussagefähige Reliefdaten zur Ver-
fügung standen. Außerdem ist die Interpretation der Reliefdaten hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Vor-
sorge gegen Starkregenereignisse nur mit einer großflächigen Simulation möglich, welche nicht Gegenstand 
der Objektplanung sein kann. 
Da das Thema Vorsorge gegen Starkniederschlagsereignisse derzeit intensiv diskutiert wird, gibt es seitens 
der LWW Bemühungen, sich des Themas übergeordnet anzunehmen. Als erstes Ergebnis umfänglicher Da-
tenerhebungen und Datenmodellierungen wurde im Frühjahr 2020 Untersuchungen zur Visualisierung der 
dynamischen Vorgänge beim Auftreten von Starkniederschlagsereignissen vorgestellt. Dabei wurde eine 
Beregnung vom Geländerelief des Stadtgebietes Leipzig mit Starkniederschlagsereignissen simuliert. Ziel 
des Modellvorhabens ist es, die bisher nicht eindeutig erfassbaren Risiken für zeitweilige Überflutungen bei 
Starkniederschlägen besser zu erkennen. Durch die Betrachtung des gesamten Stadtgebietes können Risi-
ken erkannt werden, die sich bei einer projektbezogenen Betrachtung auf Basis von Vermessungsdaten des 
Bearbeitungsbereiches nicht einschätzen lassen. Diese Untersuchung weist erhebliche Risiken für Überflu-
tungen von Teilen des Bearbeitungsgebietes der Grundschule Arthur-Nagel Straße aus.  
Da die Ausweisungen der Karte im Bearbeitungsbereich teilweise extreme Überflutungen von über 75 cm 
Höhe zeigen, wurde im Projektteam abgestimmt, die Aussagen der Karte, bezogen auf das Vorhaben, weiter 
zu untersuchen. Es muss angenommen werden, dass auf das Planungsgebiet im Falle eines Überflutungser-
eignisses, Flächen einwirken, welche außerhalb des Bearbeitungsgebietes liegen. Nach einem Abstimmungs-
termin, am 20.08.2020 mit der LWW, Stadt Leipzig, wurde die Annahme bestätigt. Deutlich wird, dass im 
Starkregenfall eine Strömungsverbindung zwischen Arthur-Nagel-Straße über das Baufeld in den Bereich 
des nördlichen Eingangsbereiches, als auch der Zulauf von den sich im Norden befindlichen befestigten Flä-
chen des beschränkt öffentlichen Weges sowie der Dach- und Außenflächen der Vereinsgaststätte „Ver-
gissmeinnicht“ vorhanden ist. Des Weiteren ist der Faktor Zeit ein wichtiger Punkt. Der maximale Wasser-
stand wird bereits nach ca. 1 Stunde erreicht und entspannt sich wesentlich langsamer. Aufgrund der Er-
kenntnisse wird für das Bauvorhaben eine erhöhte Gefahreneinstufung für Schäden durch Starkregenereig-
nisse benannt. Aufgrund der diskutierten Ergebnisse ergab sich die Notwendigkeit für eine Umplanung, wel-
che Auswirkungen auf die Planung der Bereiche des Hochbaus und der Freiflächen nach sich zieht.   
Bei der ursprünglich betrachteten Planung wurde der nördliche Eingang des Gebäudes über einen Tiefhof 
erschlossen, welcher mittels Hebeanlage im Überflutungsfall entwässert werden sollte. Da die anfallenden 
Wassermengen im Tiefhof sehr hoch sind, müsste die Hebeanlage 103,3 l/s pumpen können, um den Nach-
weis zu erbringen.  
Bei technischen Problemen oder Komplettausfall der Hebeanlage im Überflutungsfall wäre das Gebäude 
nicht mehr geschützt und erhebliche Schäden im Untergeschoss sowie der Sporthalle nicht zu vermeiden. 
Des Weiteren muss die Hebeanlage regelmäßig gewartet werden, was einen erheblichen Mehraufwand so-
wie hohe Kosten erzeugt.  
Im Zuge der Umplanung wird die Eintrittshöhe in das Gebäude auf der Nordseite von 113,70m auf 115,40m 
angehoben. Damit kann sowohl die Hebeanlage entfallen als auch Wasserschäden am Gebäude im Falle 
eines Überflutungsereignisses ausgeschlossen werden. Das gesamte Gelände sowohl im Eingangsbereich als 
auch im Bereich der Verkehrs- und Nutzflächen wird auf ein höheres Geländeniveaus gehoben. Die grund-
legende Geometrie des Hofes wird erhalten und die barrierefreie Erschließung des Einganges ohne Ram-
penbauwerk über den sicheren Schulweg von Westen gewährleistet. 
Um bei Starkniederschlägen das Abfließen des Wassers von der Arthur-Nagel-Straße über das Baufeld in 
den Bereich des Wirtschaftshofes zu unterbinden, muss die Schallschutzmauer entlang der Arthur-Nagel-
Straße verlängert werden. Damit kann das anfallende Regenwasser im Überflutungsfall entlang der Arthur-
Nagel-Straße über die Dieskaustraße abfließen. Der Überflutungsnachweis für die Fläche des öffentlichen 
Weges inklusive der Vereinsgaststätte kann nur ohne externen Zustrom bei Starkniederschlägen nachge-
wiesen werden.  
In Folge dessen wird sich der Anstau des anfallenden Regenwassers im Überflutungsfall an der Arthur-Na-
gel-Straße deutlich erhöhen. Durch die höheren Wassermengen können sich erhebliche Folgen für den 
nördlich des Gehweges befindenden Trafo, die 120. Schule sowie die Kindertagesstätte „Gerne-Groß“ erge-
ben. Eine Abschätzung der Änderungen ist aufgrund der dynamischen Ereignisse beim Starkniederschlags-
ereignis nur im Zuge einer Lupenuntersuchung durch die LWW möglich. Dies wurde am 23.12.2020 seitens 
der LWW vorgelegt. Das Resultat der Lupenuntersuchung zeigt, dass durch bereits in der Planung berück-
sichtigte bauliche Maßnahmen keine Risiken für die Schule bestehen, jedoch die Risiken der umliegenden 
Ist-Bebauungen steigen. Hierzu werden fortführende Abstimmungen geführt.  
Für alle Dächer der Gebäude von Schule und Sporthalle sind Gründachkonstruktionen vorgesehen.  
Weiterhin erhält das Funktionsgebäude für Fahrräder und Wertstoffbehälter im nördlichen Eingangsbereich 
der Grundschule ein Retentionsdach. 
Oberhalb der Abdichtungsebene der Gebäude sind diese dem Leistungsbereich Freianlagen (KG570) zuge-
ordnet. Alle erforderlichen Absturzsicherungen/Geländer im Bereich der Dachflächen werden hochbausei-
tig in der Kostengruppe 300 erfasst. Das oberste Dach der Schule und auch der Turnhalle, beide als Pultdä-
cher ausgebildet, sollen mit einer extensive Dachbegrünung ausgeführt werden. 
Das tieferliegende Dach der Sporthalle und auch die Dachfläche der Schule im Obergeschoss werden als 
Retentionsdächer ausgebildet. Diese Dachflächen fungieren als permanenter Wasserspeicher sowie als tem-
porärer Rückhalteraum und dienen zur Abflussverzögerung des anfallenden Regenwassers. 
Das Gebäude der Fahrrad- bzw. Wertstoffabstellanlagen erhält ebenfalls eine Dachbegrünung welche mit 
Retentionsvolumen ausgestattet ist. Alle Gründächer werden mit einer Ansaatmischung, der sog. „Leipziger 
Mischung“, angesät. 
Das Schulgebäude und Gebäude der Sporthalle sind mit extensiven Gründächern ausgestattet, welche teil-
weise als Retentionsdach mit Regenrückhaltefunktion ausgebildet werden. Die befestigten Flächen in den 
Freianlagen werden mit Betonpflaster, die Sportflächen aus EPDM-Belag und die Wirtschaftszufahrt von 
Osten in den Bereich nördlich des Gebäudes aus Asphalt befestigt. Die im nördlichen Eingangsbereich an-
geordneten Stellplätze werden mit einem Rasenfugenpflasterbelag versehen.  
Entsprechend den vorgesehenen Belägen und unter Berücksichtigung der mittleren Abflussbeiwerte wur-
den die abflusswirksamen Flächen nach der DIN1986-100 und den Arbeitsblättern der DWA ermittelt und 
zur Dimensionierung der Entwässerungsleitungen und Einrichtungen einbezogen.  
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Bodengutachten (Nr. 413/18BAH G02rev01 vom 18.05.2020) 
und den daraus resultierenden Empfehlungen der örtlichen Versickerung wurde eine Wirtschaftlichkeitsbe-
trachtung vorgenommen, die neben der Wirtschaftlichkeit ebenfalls die ökologischen Aspekte betrachtet. 
Aufgrund der Tiefenlage des versickerungsfähigen Flussschotterhorizontes und der Optimierung des Bo-
denmanagements wurde eine Rohrrigole im Randbereich der UK Baugrube des Gebäudes als „Ringrigole“ 
auf Sohle Rigolenkörper 111,78 m ü. NHN angeordnet. Somit befindet sich die Rigole mit einem Abstand 
zum MHW von 2.36 m und erfüllt die Auflagen des DWA-Regelwerkes (≥ 1 m). Durch diese Maßnahme 
kann gewährleistet werden, dass das anfallende Oberflächenwasser, entsprechend einer Vorbehandlung, 
direkt in die untere Wasserführungsebene eingeleitet werden kann. Die Funktionalität kann auch im Ext-
remfall gewährleistet werden, da sich der Rigolenkörper oberhalb des HHW 110,59 m ü. NHN befindet. Die 
Wasserstände der temporär wasserführenden, nicht zusammenhängenden Ebene (jüngerer saaleeiszeitliche 
Flussschotter) kann nicht quantifiziert werden. Seitens BUCHHOLZ + PARTNER GmbH wird die Annahme 
getroffen, dass im Mittel bis zu 0,80 cm Wasserstände oberhalb des jüngeren saaleeiszeitlichen Flussschot-
ters anzutreffen sind. Dies entspricht die UK der Ringrigole, wodurch die Funktionalität der Rigole auch in 
diesem Fall gewährleistet werden kann. 
Aufgrund der Anordnung als Ringrigole um die Gebäude konnte die Aufbindung der einzelnen abflusswirk-
samen Flächen zur Ableitung des Oberflächenwassers optimiert und dezentralisiert werden. Die Lage der 
„Ringrigole“ in Gebäudenähe unter der Bodenplatte entspricht den Mindestabständen nach dem DWA-Re-
gelwerk.  
Die Lage der Ringrohrrigole wurde ebenfalls unter baustatischen Gesichtspunkten, gem. Abstimmung mit 
der Tragwerksplanung, TragWerk Ingenieure, am 04.05.2020, geprüft und eingeordnet, sodass nachteilige 
Eigenschaften auf die Gebäudestatik ausgeschlossen werden können.  

 

Die Berechnung der Ringrohrrigole wurde nach DWA Arbeitsblatt DWA-A 138 für die Dimensionierung 
einer Rigole bzw. Rohrrigole vorgenommen. Die vorgelegte Planung stellt das Ergebnis der Berechnung dar. 
Unter Anbetracht der angeschlossenen, abflusswirksamen und im Einzugsbereich liegenden Flächen ist eine 
230,00 m lange Rohrrigole DN 350 mit einem Rigolenkörper von 1.6 m x 1,6 m (2,56 m²) vorzusehen. Die 
umliegenden Flächen werden mittels weiteren Rohrrigolen, Mulden-Rohrrigolen-Elementen und Ablaufele-
menten mit nachgewiesenen Vorbehandlungsmaßnahmen zur Ringrigole geführt und in den versickerungs-
fähigen Untergrund abgeleitet. Die Dimensionierung der umliegenden Rohrrigolen und Mulden-Rohrrigo-
len-Elementen erfolgte unter Berücksichtigung eines geforderten Mindest-kf-Wertes für den an zu decken-
den Oberboden in den Mulden (1 x 10-5 m/s) und dem festgelegten Bemessungs-kf-Wert 2 x 10-5 m/s. Auf-
grund der Komplexität des Entwässerungskonzeptes und weil dieses einer natürlichen Verteilung von Ober-
flächenwasser am nächsten kommt, musste die Berechnung nach DWA in Teilbereichen erfolgen. Diese sind
in der Planunterlage Entwurfsplanung (Lageplan Freianlagen – Konzept Regenwassermanagement“ 1920-
LP3-L16-1000_Konzept Regenwassermanagement) nachzuvollziehen.  
Die Berechnung der Ringrohrrigole am Gebäude erfolgte unter Berücksichtigung aller abflusswirksamen Flä-
chen inklusive Dachflächen. Die umliegenden Entwässerungseinrichtungen mit Einleitung in die Ringrohrri-
gole werden in einzelne Abschnitte eingeteilt. Die zeitverzögerte Einleitung der Regenwassermengen der 
Teilbereiche in die Ringrohrrigole stellt einem zusätzlichen Puffer dar. Demnach hat jeder Teilbereich ein 
berechnetes Rückstauvolumen in Mulden, Rohre und Luftporen der Rigolen, abgelöst von der Berechnung 
der Ringrohrrigole. Dies stellt eine zusätzliche Sicherheit der Funktionserfüllung der Entwässerungsanlage 
dar.  
Alle Rigolenkörper bestehen nach DIN 4095 aus Kies 0/32 der Sieblinie B32, gem. DIN 1045, wodurch auf 
eine Fließummantelung verzichtet werden kann. Die Filterstabilität des Materials gegenüber den umliegen-
den Böden wurde zusätzlich nach dem Prinzip „Terzagi“ vorgenommen und nachgewiesen. Die notwendigen 
Vorbehandlungenmaßnahmen des Oberflächenwassers zur Einleitung in die Ringrohrrigole erfolgten für je-
den Teilbereich separat nach DWA-M 153. Die Vorbehandlungsmaßnahmen kommen sowohl als bautech-
nische Anlagen, wie Sedimentationsschächte und Sedimentationsstrecken, als auch über entsprechende 
Oberbodenandeckungen im Bereich der Rasenmulden vor. 
Die Aufnahme des Oberflächenwassers Sport-
feld erfolgt zu 50% nach Norden über ein längs 
angelagertes Mulden-Rohrrigolen-Element und 
zu 50% über eine Muldensteinrinne mit Ablau-
forganen im südlichen Bereich. Das anfallende 
Oberflächenwasser der südlich anschließenden 
Laufbahn mit Umfeld wird ebenfalls in der Mul-
densteinrinne aufgenommen und über Ablau-
forgane und geschlossenen Rohrleitungen zur 
Ringrohrrigole transportiert. An dieses Rohrsys-
tem ist ebenfalls die Oberflächenentwässerung 
der öffentlichen Fläche „Grüne Mitte“, Teilbe-
reich C, angeschlossen. Die über Ablauforgane 
angeschlossenen Flächen sind nach DWA-M 
153 vorzubehandeln und werden aus diesem 
Grund vor Einleitung in die Ringrohrrigole durch 
eine Sedimentationsstrecke geführt. 
Die Notwendigkeit der Planumsentwässerung 
der EPDM-Flächen muss im Rahmen der LP5 nochmal geprüft werden. Nach aktueller fachlicher Einschät-
zung ist diese baulich notwendig und wird ebenfalls über die Sedimentationsanlage in die Ringrohrrigole 
geführt und wurde entsprechend der DIN 1986-100, DIN 18035-3, Sportplätze, Teil 3:​ Entwässerung und 
RAS-Ew dimensioniert und in der Lage eingeordnet. Das Zusammenführen parallellaufender Leitungen, wie 
Drainagerohre und geschlossene KG-PP-Rohrleitungen, ist nach RAS-Ew nicht gestattet. Für die geschlos-
senen Rohre wird ausschließlich die seitens der Stadt Leipzig geforderte KG 2000 Rohrausführung verwen-
det.  
Das Oberflächenwasser der befestigten Flächen wird über eine südlich angelagerte Rasen-
mulde und über die in den Pflasterflächen befindlichen Bauminseln aufgenommen und an 
darunterliegende Rohrrigolen versickert und zur Ringrohrrigole transportiert. Zusätzlich vor-
gesehene Kiesrigolen unter den neugepflanzten Bäumen, die an das Rohrrigolennetzwerk ange-
schlossen sind, sollen diese unterirdisch mit Wasser versorgen. Hierbei fungiert die Kiesri-
gole gleichzeitig als Funktionselement der Bewässerung sowie der Belüftung der Bäume. 
Überschüssiges Wasser wird abgeleitet und in die Ringrohrrigole geführt. Die Planums-
drainage der Laufbahn wird ebenfalls an der Übergabe zur Rohrohrrigole angeschlossen.  
Aufgrund der Höhenlage des geplanten Gebäudes und der umliegenden Bereiche ist eine ge-
ordnete Ableitung von Oberflächenwasser größtenteils nur über einem Rinnen mit Ablauforga-
nen möglich. Eine Vorbehandlung über die belebte Bodenzone, wie z.B. Rasenmulden, ist in 
diesem Bereich nicht möglich. Das Oberflächenwasser wird über eine geschlossene Rohrleitung, 
KG 200, in eine Sedimentationsstrecke zur Vorbehandlung geschickt und anschließend schad-
stofffrei in die Ringrohrrigole geführt. Das anschließende Plateau an der Südost Fassade wird 
anteilig über die Ausrichtung des Oberflächengefälles in die angrenzende Vegetationsmulde ge-
schickt, dort durch die belebte Bodenzone in die Kiesrigole und Baumrigolen versickert und über 
ein Drainagerohr in die Ring-Rigole dem Grundwasser zugeführt. 
Der Bereich nördlich des Schulgebäudes musste im Rahmen der Entwurfsplanung auf-
grund der Ergebnisse der Starkregengefahrenkarte der Stadt Leipzig, veröffentlicht am 
25.06.2020, überarbeitet werden.  
Aufgrund der möglichen Versickerung im unteren Flussschotterbereich erfolgt die Ableitung 
der Regenwassermengen über eine zentrale Rasenmulde im Bereich zwischen Schulge-
bäude und Sporthalle. Das Abführen des Oberflächenwassers erfolgt über Entwässerungs-
bauwerke in die zentrale Mulden-Rohr-Rigole. 
Das Oberflächenwasser wird in einer Betonmuldenrinne im Scheitelpunkt des Geländes 
zum Fußpunkt der großen Treppenanlage geführt und dort in Hofeinläufe gesammelt und 
durch KG DN 100-250 in die Mulden-Rohr-Rigole geführt. Das Wasser wird unmittelbar vor 
der Einleitung in die Rigolen durch eine Sedimentationsstrecke geführt und kann somit di-
rekt in Sickerkörper geführt werden.  
Für die Führung des Überflutungsnachweises wurden ebenfalls teilflächenbezogene Berechnungen durchgeführt und durch UWB und Netzbetreiber geprüft und genehmigt.

Schlagworte

Regenwassermanagement, Dachbegrünung, Starkniederschlagsprävention, Versickerung, Klimanagepasste Begrünung, Schattierung, Blaugrüne infrastruktur

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