Metall-Raumspartreppen
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Raumspartreppen lassen sich auf engem Raum unterbringen. Sie bieten eine Zugangsmöglichkeit für untergeordnete Räume oder sind eine Treppenlösung bei eingeschränktem Platz.
Neben fest eingebauten Wangentreppen, Holmtreppen und Spindeltreppen für kleine Räume werden ausziehbare Scherentreppen und Leitertreppen zu den Raumspartreppen gezählt.
Andere Bezeichnungen für fest eingebaute Raumspartreppe sind auch Sambatreppe, Spartreppe oder Watscheltreppe. Die Stufen können löffelförmig ausgebildet sein, wodurch die Treppe trotz hohem Steigungsverhältnis verhältnismäßig bequem zu begehen ist.
Raumspartreppen sind nach Baurecht „nicht notwendige Treppen“
Das Baurecht definiert nicht notwendigen Treppen als „zusätzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dient“. Diese Treppen sind kein Fluchtweg, damit dürfen Steigungsverhältnis und Treppenbreite von den Anforderungen an notwendige Treppen nach DIN 18065 abweichen. Für die konkrete Anwendung sind zusätzlich die Angaben der einzelnen Landesbauordnungen (LBO) maßgebend.
Als nicht notwendige Treppen werden z.B. betrachtet:
Treppen, die innerhalb eines Gebäudes mit ein oder zwei Wohnungen eine vorhandene Haupttreppe ergänzen
Treppen innerhalb einer Wohnung, die über eine Fluchttreppe verfügen
Bodentreppen, Leitertreppen und andere Steiltreppen
Raumspartreppen aus Metall
Bei fest eingebauten Metall-Raumspartreppen bestehen die tragenden Teile aus Aluminium, Stahl oder Edelstahl. Die Kombination mit Glas, Holz oder anderen Materialien bieten unzählige Gestaltungsmöglichkeiten. Alle Metallbauteile lassen sich farbig beschichten und dem Wohndesign anpassen.
Scheren- oder Leitertreppen aus Metall sind aus verzinktem Stahl oder Aluminium gefertigt. Sie lassen sich nach Bedarf von Hand ausziehen oder sind mittels Antrieb ausfahrbar.
Planungsgrundsätze für fest eingebaute Raumspartreppen aus Metall
Eine übliche Geschosstreppe im Wohnungsbau benötigt bis zu 5 m2 Grundfläche. Steht dieser Platz nicht zur Verfügung kann eine Raumspartreppe eingesetzt werden. Diese benötigt weniger Platz, die Treppenlauflänge verkürzt sich.
Das Steigungsverhältnis einer Treppe berechnet berücksichtigt die Steigungshöhe und die Auftrittsbreite. Maßgebend sind hier die Vorgaben der DIN 18065 Gebäudetreppen. Im Idealfall liegt dieses Steigungsverhältnis bei 18 cm/27 cm. Das heißt, die Höhe der einzelnen Stufen (Steigung) sollte 18 cm, die Tiefe der Stufen (auch Auftritt genannt) 27 cm sein.
Das Verhältnis von Antrittshöhe zu Auftrittstiefe sollte mindestens bei 21 cm/21 cm. Wird die Steigung größer, wird der Auftritt schmaler. Zum Beispiel bei einer Stufenhöhe von 22 cm beträgt die Tiefe der Stufen nur noch 19 cm. Eine Treppe mit so schmalen Stufen ist nach der DIN 18065 nicht mehr als Treppe zulässig, sondern nur noch als Leiter- oder Steiltreppe.
Für eine herkömmliche Treppe darf nach der DIN 18065 der Neigungswinkel nicht größer als 41° sein. Bei einer Keller- und Bodentreppe darf er bis 45° betragen. Bei Leiter- und Raumspartreppen ist ein Neigungswinkel bis 75° erlaubt.
Verstellbarkeit und Anpassung an die Geschosshöhe
Manche fest eingebauten Metall-Raumspartreppen sind an die Geschosshöhe anpassbar. Durch die Verstellung der Steigungshöhe kann z.B. bei einem Modell mit 12 Steigungen die Geschosshöhe zwischen 220 und 280 cm angepasst werden. Außerdem kann jedes Stufenelement im Winkel versetzt werden. Dadurch lässt sich der Treppenverlauf von 0 ° = gerade Treppe bis 90 °= viertelgewendelte Treppe stufenlos anpassen.
Eingeschränkte Eignung für Personen mit Bewegungseinschränkungen
Raumspartreppen aus Metall sollten für Personen mit Bewegungseinschränkungen nicht eingeplant werden. Die Stufen sind im Vergleich mit üblichen Treppenformen enger und das Steigungsverhältnis ungünstig.
Scherentreppen, Einschubtreppen, Leitertreppen aus Metall
Diese Teppen dürfen nur als Zugang zu untergeordneten Räumen, wie Dachboden, Dachterasse, Lagerraum eingebaut werden. Als Zugangsmöglichkeit für Wohnräume sind diese temporären Treppen nicht erlaubt. Gebräuchliche Abmessungen sind Breiten von 60 bis 70 cm und Längen im eingeklappten oder eingefahrenem Zustand zwischen 100 bis 140 cm.
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