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Türschließer
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Produktserien (5 von insgesamt 5 Treffern)
Aus der Produktserie Türtechnik
GEZE
Aus der Produktserie Türtechnik
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Aus der Produktserie Türtechnik
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Obenliegende und verdecktliegende Türschließer
Aus der Produktserie Türschließer
ASSA ABLOY Sicherheitstechnik
Aus der Produktserie DICTATOR Türschließtechnik
DICTATOR TECHNIK
Hersteller (15 von insgesamt 17 Treffern)
Reinhold-Vöster-Str. 21-29
71229 Leonberg
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72458 Albstadt
Gutenbergstr. 9
86356 Neusäß
Karolinenstr. 1-15
33609 Bielefeld
Adolf-Häfele-Str. 1
72202 Nagold
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21079 Hamburg
DORMA Platz 1
58256 Ennepetal
Johann-Maus-Str. 3
71254 Ditzingen
Tel. +49 2051 201-2000
www.g-u.com
Pommernstr. 14
83395 Freilassing
98646 Streufdorf
58300 Wetter
2750 Ballerup
58706 Menden
04910 Elsterwerda
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Allgemeines zu Türschließer
Türschließer sind Türbeschläge für selbstschließende Türen, ggf. auch mit Feststellvorrichtung und Regulierschraube zum Einstellen der Schließgeschwindigkeit.
Ein Türschließer, umgangssprachlich auch Faulenzer genannt, bewirkt ein sicheres Schließen einer Tür, d.h. sowohl die Bewegung des Türblattes in die Türzarge als auch das Fallen der Schlossfalle des Türschlosses in das Schließblech wird auch bei leichtem Gegenwind gewährleistet.
Die erforderliche Schließkraft muss in der Regel beim Öffnen aufgebracht werden. Dadurch ist zum Öffnen von Türen mit Türschließer stets ein größerer Kraftaufwand nötig. In barrierefreien Wohnungen darf der erforderliche Gegendruck nicht über 10 N liegen.
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Obentürschließer (Rohrrahmenschließer) werden am oberen Rand der Tür montiert.
Bei den auf dem Türblatt aufgesetzten Obentürschließern unterscheidet man Scherengestänge- oder Gelenkarmschließer und die aufwändigeren aber dafür optisch angenehmeren Gleitschienenschließer. Dabei wird die zum Schließen der Tür erforderliche Energie in einer Feder gespeichert und die Schließgeschwindigkeit hydraulisch gedämpft. Die Schließgeschwindigkeit lässt sich in der Regel stufenlos einstellen.
Optisch unauffällig sind in das Türblatt integrierte Türschließer.
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Bodentürschließer werden in den Fußboden eingebaut.
Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz müssen selbstschließend sein. Dieses kann durch geeignete Türschließer erreicht werden. Bei zweiflügeligen Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz ist eine Schließfolgeregelung vorgeschrieben um sicherzustellen, dass zuerst der Standflügel geschlossen wird und anschließend der Gangflügel. Nur so ist der geforderte Abschluss gewährleistet.


















