Alles zu: 

treppengelaender-und-bekleidungen

1 Ergebnisse
Produktserien   0 Treffer
Hersteller   0 Treffer
Produkte   0 Treffer
Ausschreibungs-
texte
  0 Treffer
CAD-Details   0 Treffer
cre:ate-
Musterkarten
  0 Treffer
Expertenprofile   0 Treffer

  Architekturobjekte (1 von insgesamt 1 Treffern)

 Allgemeines zu Treppengeländer

Holztreppe mit Geländer aus Holz und Edelstahl, Fa.: Fuchs-Treppen

Zoom
Holztreppe mit Geländer aus Holz und Edelstahl, Fa.: Fuchs-Treppen

Treppengeländer sind gemäß Landesbauordnung für die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen erforderlich. Die Höhe des Treppengeländers muss min. 0,9 m betragen (1,10 m bei Absturzhöhen ≥ 12 m). Die nutzbare Treppenbreite, z. B. zwischen Treppengeländer und Wand, muss 0,9 m betragen. Treppengeländer können massiv aus Beton oder Mauerwerk hergestellt werden. Häufiger werden jedoch Treppengeländer in filigraner Ausführung aus Stahl, Edelstahl oder Holz, auch in Materialkombination, gewählt. Die Ausführung der Treppengeländerfüllung muss Sicherheitsanforderungen genügen, so z. B. ein Stababstand von max. 12 cm oder die Verwendung von Sicherheitsglas.

 

www.heinze.de ist IVW-geprüft.

© Heinze GmbH 2012 - Produktinformationen, Hersteller und Planungsdetails zu treppengelaender-und-bekleidungen