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Allgemeines zu Abgasanlagen
Da Brennstoff betriebene Heizungsanlagen und Feuerstätten Rauch- und Abgase erzeugen, benötigt jedes Haus eine Abgasanlage, die diese sicher ins Freie leitet und gleichzeitig die Baukonstruktion vor der Wärmebelastung schützt.
Man unterscheidet bei Abgasanlagen grundsätzlich Schornsteine und Abgasleitungen. Feste Brennstoffe, z.B. Holz, Pellets und Kohle benötigen einen rußbrandbeständigen Schornstein. Bei gasförmigen und flüssigen Brennstoffen, wie Öl oder Erdgas, spricht man von Abgasleitungen. Sie müssen nicht rußbrandbeständig sein. Damit ein universeller Wechsel der Betriebsweise oder des Brennstoffes problemlos möglich ist, empfehlen Experten, Abgasanlagen möglichst entsprechend variabel auszuwählen.
Wohngebäude sollten immer zweizügige Schornsteine erhalten, damit neben der Hauptheizung zusätzlich ein Kamin- oder Kachelofen angeschlossen werden kann.
Anforderungen an moderne Schornsteine
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keine Korrosion nach Rußbrand
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säurebeständig
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feuchteunempfindlich
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Nutzungsdauer über 30 Jahre
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geringe Temperaturbelastung im Mantelstein, keine Risse auf der Außenseite
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keine Sondermaßnahmen im Außenputz
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vermindert Geräuschübertragung aus der Heizung
Nicht mehr zeitgemäß sind einschalige Schornsteine aus Leichtbetonformsteinen. Die Weiterentwicklung der Heizungen erforderte die Weiterentwicklung der Schornsteine. Einschalige Schornstein aus Leichtbetonformsteinen sind zwar normenkonform jedoch anfällig für Rissbildung, Durchfeuchtung und nicht für eine raumluftunabhängige Betriebsweise geeignet. Die verbreitete Meinung, mit einem einschaligen Schornstein aus Leichtbeton ist man für zukünftige Entwicklungen gut gerüstet, ist auf Grund der technischen Weiterentwicklung im Bereich der Feststofffeuerstätten falsch.
Nachträglicher Schornsteineinbau
Zur Sicherung der Gebäudeheizung bei Stromausfall und in Anbetracht der steigenden Energiepreise planen viele Hausbesitzer den nachträglichen Einbau einer Holzheizung, eines Kachel- oder Kaminofens. Wird der erforderliche Schornstein innerhalb des Hauses errichtet, gelten die gleichen Vorschriften wie für einen Neubau. Ist ein Schornstein an der Fassade geplant, sollte sich der Hausbesitzer für einen mehrschaligen Schornstein entscheiden. Die Gründung muss frostsicher sein und aus nicht brennbarem Material bestehen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Kellerwand den zusätzlichen Erddruck aufnehmen kann.
Schornsteinköpfe
Schornsteinköpfe bilden den oberen Abschluss einer Abgasanlage bzw. eines Schornsteines.
In der Ausführung unterscheidet man zwischen auf der Baustelle hergestellten Schornsteinköpfen oder Schornsteinverkleidungen und werkmäßig vorgefertigten Schornsteinfertigköpfen.
Schornsteinköpfe aus Mauerwerk werden auf den versetzten Schornstein mittels einer Kragplatte und einer Abdeckplatte aufgebaut. Schornsteinkopfverkleidungen können mit Blech, Schiefer, Faserzementtafeln oder ähnlichem ausgeführt werden. Sie bieten eine gute Anpassung an die vorhandene oder geplante Dacheindeckung. Werkmäßig vorgefertigte Schornsteinfertigköpfe aus Faserzement sind leicht zu montieren und werden nachträglich auf den fertig versetzten Schornstein aufgestülpt. Durch die mögliche Hinterlüftung bieten die Stülpköpfe eine zusätzliche Sicherheit vor Durchfeuchtung des Kopfbereiches und ermöglichen bei Bedarf auch eine zusätzliche Dämmung.
Bei allen Schornsteinkopfausführungen wird als witterungsbeständiger oberer Abschluss eine Abdeckplatte aus Beton, Aluminium, Faserzement oder Edelstahl aufgesetzt.
Eine Abgasanlage umfasst also alle Bauteile, die der Abführung von Abgasen von der Feuerstätte bis ins Freie dienen.












































